Das nationale Recht, besonders das Wirtschaftsrecht, ist weitgehend von europarechtlichen Vorgaben beeinflusst. Das Europarecht erweist sich auch praktisch zunehmend als Dreh- und Angelpunkt von Entscheidungen nationaler Gerichte. Eine gestiegene Bedeutung des Europarechts und seines Zusammenwirkens mit den nationalen Rechtsordnungen in der juristischen Ausbildung geht damit einher. Das jetzt in dritter Auflage vorgelegte Handbuch ist sowohl fur die juristische Ausbildung als auch fur die juristische Praxis konzipiert. In einem allgemeinen Teil werden zunachst die rechtshistorischen, rechtsvergleichenden und auch okonomischen Grundlagen erortert und die wichtigsten Sachfragen einer Europaischen Methodenlehre systematisch aufbereitet. Ein besonderer Teil widmet sich Methodenfragen einzelner Rechtsgebiete: Vertrags-, Arbeits-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Kartellrecht. Weiterhin wird die Praxis der Obersten Gerichtshofe des Bundes (BGH, BAG, BVerwG, BSG und BFH) und des Gerichtshofs der Europaischen Union dargestellt. Ein gesonderter Abschnitt mit Landerberichten erganzt die Perspektiven anderer Mitgliedstaaten auf Fragen der Europaischen Methodenlehre: Frankreich, Vereinigtes Konigreich, Italien, Spanien und Polen. Der Vertrag von Lissabon ist berucksichtigt.
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"Jedenfalls ist das Handbuch der Europäischen Methodenlehre für jeden Praktiker wie auch für jeden Wissenschaftler, der sich mit Unionsrecht auseinandersetzt, unverzichtbar."
Martin Paar in: Österreichische Juristen-Zeitung (2016) 22
"Grundlagenwerk für die Wissenschaft"
Joachim Gruber in: Europarecht 5/2015
"ein gelungenes und sehr empfehlenswertes Buch, das durchaus das 'Zeug' hat, zu dem Standardwerk der europäischen Methodik zu werden"
Adolf Rebler in: DVBI 23/2015
Martin Paar in: Österreichische Juristen-Zeitung (2016) 22
"Grundlagenwerk für die Wissenschaft"
Joachim Gruber in: Europarecht 5/2015
"ein gelungenes und sehr empfehlenswertes Buch, das durchaus das 'Zeug' hat, zu dem Standardwerk der europäischen Methodik zu werden"
Adolf Rebler in: DVBI 23/2015