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Frontmatter -- Inhalt -- 4. Bandlungsvollmacht -- 15. Hat die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr Schadensersatz zu leisten, wenn durch ein fahrlässiges Handeln ihrer Beute die Beförderung verzögert, die Lieferfrist aber doch noch eingehalten wird? Zur Haftung der Eisenbahn für grobe Fahrlässigkeit nach Art. 41 JntFrachtÜb -- 16. Inwiefern hat der Bezogene, der einen verfälschten Scheck eingelöst hat, einen Ersatzanspruch gegen den Aussteller? Mitwirkendes Verschulden des Ausstellers -- 17. Besteht zwischen dem Zessionar und dem von ihm verklagten Schuldner notwendige…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Inhalt -- 4. Bandlungsvollmacht -- 15. Hat die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr Schadensersatz zu leisten, wenn durch ein fahrlässiges Handeln ihrer Beute die Beförderung verzögert, die Lieferfrist aber doch noch eingehalten wird? Zur Haftung der Eisenbahn für grobe Fahrlässigkeit nach Art. 41 JntFrachtÜb -- 16. Inwiefern hat der Bezogene, der einen verfälschten Scheck eingelöst hat, einen Ersatzanspruch gegen den Aussteller? Mitwirkendes Verschulden des Ausstellers -- 17. Besteht zwischen dem Zessionar und dem von ihm verklagten Schuldner notwendige Streitgenossenschaft, wenn der Zedent das Gläubigerrecht durch seine Hauptintervention mit verschiedenen Anträgen gegen die beiden Prozeßparteien gellend macht -- 18. Unterliegen die von dem Aufsichtsschuldner während bestehender Geschäftsaufsicht in zulässiger Weise vorgenommenen Handlungen und ebnso die im Aufsichtsverfahren zulässigen Sonderzugriffe eines Gläubigers der Konkursanfechtung nach 8 30 KO -- 19. Setzt die Haftung für Luftfahrtschäden ein Verschulden voraus? Inwieweit findet § 905 BGB. auf den einem Grundstückbesitzer durch ein abgestürztes Flugzeug zugefügten Sachschaden Anwendung -- 20. Ist die letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts zulässig? Kann der als Testamentsvollstrecker Berufene gleichzeitig als Schiedsrichter ernannt werden -- 21. Verhältnis der Goldklausel zu der Klausel, daß der deutsche Schuldner die Gefahr des Sinkens der deutschen Valuta zu tragen Habe. Verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn eine Schweizer Hypothekenbank von der letzteren Klausel gegen den deutschen Darlehnsschuldner Gebrauch macht -- Backmatter

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