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Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die ersten Erfahrungen mit dem Enforcement in Österreich anhand einer empirischen Untersuchung näher zu durchleuchten. Dabei wird der Schwerpunkt auf der bisherigen Tätigkeit der österreichischen Enforcement-Stelle und den bereits veröffentlichten Fehlern des ersten Prüfungsjahres 2014 liegen. In manchen Bereichen sollen darüber hinaus erste Vergleiche mit dem deutschen Enforcement-System angestellt werden. Als ein Verbund zahlreicher Länder…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die ersten Erfahrungen mit dem Enforcement in Österreich anhand einer empirischen Untersuchung näher zu durchleuchten. Dabei wird der Schwerpunkt auf der bisherigen Tätigkeit der österreichischen Enforcement-Stelle und den bereits veröffentlichten Fehlern des ersten Prüfungsjahres 2014 liegen. In manchen Bereichen sollen darüber hinaus erste Vergleiche mit dem deutschen Enforcement-System angestellt werden. Als ein Verbund zahlreicher Länder bedarf die Europäische Union einer Einrichtung, die eine einheitliche Auslegung der Rechnungslegungsfragen in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet und Jahresabschlüsse untereinander vergleichbar macht. Dieses Ziel zu erreichen war in der Vergangenheit nicht immer möglich, da die Länder innerhalb der EU ihre Bilanzen nach eigenen nationalen Vorschriften aufstellten. Mit zunehmender Internationalisierung des Bilanzrechts und der immer öfters auftretenden Bilanzskandale in den USA und Europa wurde der Ruf der Investoren nach einer einheitlichen Rechnungslegung und einer damit einhergehenden zusätzlichen Kontrolle neben der Abschlussprüfung immer lauter. Die ersten Schritte in die Richtung einer besseren Vergleichbarkeit wurden im Jahr 2002 mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Jahr 2005 gesetzt. Damit die richtige Anwendung dieser Standards auch gesichert werde konnte, wurden die Mitgliedstaaten ein paar Jahre später zusätzlich dazu angehalten eine Überprüfungsbehörde einzurichten, die im Falle fehlerhafter Abschlüsse den Unternehmen Strafen auferlegt. Konkrete Vorgaben, in welcher Struktur ein derartiges Enforcement von den einzelnen Ländern umzusetzen ist und welche Sanktionen für Fehler vorzusehen sind, gab es dafür nicht. Jedenfalls notwendig war jedoch die Umsetzung bis zum 20.01.2007. Österreich hat diese zeitliche Vorgabe als einziger Mitgliedstaat der EU bei weitem verfehlt und eine Enforcement-Behörde mit Inkrafttreten des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes am 01.07.2013 mehr als sechs Jahre zu spät eingeführt. Natürlich blieb Österreich in den Jahren zuvor nicht untätig, denn die ersten Pläne zur Umsetzung der EU Vorgaben stammen aus dem Jahr 2006. Diese Überlegungen wurden jedoch aufgrund heftiger Kritik verworfen und ein paar Jahre später mit dem Entwurf des RL-KG zum Teil erneut aufgegriffen.