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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Das politische System in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist die NPD verboten gefährlich oder ist das Verbot der Partei eine Gefahr? (Spiegel 2012) So titelte der Spiegel im Februar 2012 in Hinblick auf ein neues im Raum stehendes NPD Parteiverbotsverfahren. Seit die Innenministerkonferenz am 09.12.2011 beschlossen hatte, die Chancen für ein NPD-Verbotsverfahren auszuloten, kam eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Das politische System in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist die NPD verboten gefährlich oder ist das Verbot der Partei eine Gefahr? (Spiegel 2012) So titelte der Spiegel im Februar 2012 in Hinblick auf ein neues im Raum stehendes NPD Parteiverbotsverfahren. Seit die Innenministerkonferenz am 09.12.2011 beschlossen hatte, die Chancen für ein NPD-Verbotsverfahren auszuloten, kam eine neue Dynamik in die Diskussion (Jesse 2012, S. 1), die eigentlich mit dem aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnten Verbotsantrag 2003, als vorerst beendet schien. Eben dieser abgelehnte Verbotsantrag der Bundesregierung, Anfang 2001 eingereicht und am 18.03.2003 noch vor der Durchführung der Hauptverhandlung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt, hat einer abschließenden Beurteilung von Lars Flemming keinen Sieger, wohl aber einen Verlierer hervorgebracht: die "Streitbare Demokratie" (Flemming 2005, S. 245). Das Parteiverbot als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie wurde nach den abgelehnten Anträgen (ohne Prüfung der Verfassungswidrigkeit) gegen die Nationale Liste (NL) und die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) in den neunziger Jahren nun wieder nicht eingesetzt. Dass in den heutigen Debatten die Möglichkeit eines Parteiverbots in eine Art Wettstreit zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten (Möllers 2010, S. 52) gezogen wird ist einerseits als Zeichen zu sehen, dass die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Art. 21 Abs. 2 GG auch in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung verliert, andererseits ist es sicherlich ein Zeichen der gestärkten Demokratie in Deutschland. Die mit der Einstellung des Verfahrens ohne Prüfung auf Verfassungsfeindlichkeit verpasste Chance zur "Verfeinerung der Dogmatik des Parteiverbots" (Fromme 2003, S. 183) bestärkt Kritiker, die im Parteiverbot nur noch eine obsolete Möglichkeit sehen. Das NPD Verbotsverfahren von 2003 zeichne sich laut Härtel (2010, S. 96) somit durch eine mangelnde verfassungsrechtliche Fortentwicklung und Präzisierung der Konzeption der ,streitbaren Demokratie' im Allgemeinen und des Instituts des Parteiverbots im Besonderen aus. Das derzeit diskutierte neue Verbotsverfahren gegen die NPD wäre somit als neue Chance für das BVerfG zu sehen, eine neue - der derzeitig gefestigten Demokratie angepasste - Abgrenzung der streitbaren Demokratie zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip zu ziehen.

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