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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt. Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt. Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächsforen verantwortlich ist. Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei. Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Herausforderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.

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