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Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen ¿Verfassungen¿ der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen ¿Verfassungen¿ der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen und des EP im Speziellen. Um das in der politikwissenschaftlichen Debatte unbestrittene Demokratiedefizit der EU auszumerzen, wurde ein Strategiewandel der ¿Väter der Verträge¿ nötig, sodass erstmalig mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht (1992/1993) die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem EP wieder gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008/2009) werden in der vorliegenden Arbeit zwei Hauptfragen aufgeworfen und diskutiert. Erstens: Inwieweit ist die Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments mit einer gleichzeitigen Aufwertung der nationalen Parlamente kompatibel? Zweitens: Kompensieren die gleichzeitige Stärkung und Verknüpfung von Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten die wesentlichen Aspekte des Demokratiedefizits der EU? Es ist evident, dass im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses das Europäische Parlament sukzessiv durch die EU-Verträge, explizit mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) und der Etablierung des Vertrages von Amsterdam (1997/1999), mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurde. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Kompetenzerweiterung des EP eine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU. Aber explizit mit dem Vertrag von Lissabon werden auch gleichzeitig die nationalen Parlamente aufgewertet. Hier fokussiert mein technisch- instrumentelles Erkenntnisinteresse die Frage, inwiefern man 500 Millionen Bürgern eine gemeinsame politische ¿Basis¿ und ¿Identität¿ sowie ein Mindestmaß an Demokratie suggerieren kann, wenn es zu einer (vermeintlichen) unvereinbaren asymmetrischen institutionellen Entwicklung der Europäischen Union und der Nationalstaaten kommt. Welchen Weg geht die EU? Das Bundesverfassungsgericht spricht sich durch sein Lissabon-Urteil für einen [...]

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