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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Universität Augsburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Propädeutisches Seminar im Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zwei-Stufen-Theorie ist einer der bedeutendsten Bestandteile des modernen Verwaltungsrechts. Das Werk behandelt ihre Entwicklung und ihren Anwendungsbereich in einer kritischen Würdigung. Die Zwei-Stufen-Theorie ist eine Rechtsbeziehung, deren Grundlage öffentlich-rechtlicher Natur (meistens ein Verwaltungsakt) ist und auf zweiter…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Universität Augsburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Propädeutisches Seminar im Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zwei-Stufen-Theorie ist einer der bedeutendsten Bestandteile des modernen Verwaltungsrechts. Das Werk behandelt ihre Entwicklung und ihren Anwendungsbereich in einer kritischen Würdigung. Die Zwei-Stufen-Theorie ist eine Rechtsbeziehung, deren Grundlage öffentlich-rechtlicher Natur (meistens ein Verwaltungsakt) ist und auf zweiter Stufe privatrechtlich vollzogen werden kann. Die Verwaltung hat also bei der Ausgestaltung des Vollzugs des Verwaltungsaktes ein Wahlrecht zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Handlungsformen. Für die entsprechende Einstufung ist grundsätzlich nicht der Regelungsgegenstand entscheidend, sondern der Wille der Behörde.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Der Autor wurde 1988 in Hoyerswerda (Sachsen) geboren, wuchs in Lindau (Bodensee) auf und zog für sein Studium der Rechtswissenschaft 2007 nach Augsburg. Während des Studiums war er Stipendiat des Max Weber-Programms Bayern, des Elitenetzwerks Bayern und der Studienstiftung des deutschen Volkes. Bis heute wird er von e-fellows.net gefördert. 2011 legte er die Erste Juristische Prüfung ab. In der Folge koordinierte er drei Jahre lang das Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät als wissenschaftlicher Mitarbeiter und begann seine Promotion im Strafrecht. In dieser Zeit machte er sich zudem als Leiter von Seminaren für Rechtsdidaktik selbständig. Nach Beendigung seines Rechtsreferendariats in Augsburg (OLG-Bezirk München) mit Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung begann er ab März 2017 seine Justizlaufbahn bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.