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Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist seit jeher im deutschen Recht umstritten. Überlagert wird diese Frage neuerdings durch Urteile des EuGH, insbesondere in den Rechtssachen "Danosa" und "Balkaya", die den Geschäftsführer in einigen Konstellationen als Arbeitnehmer ansehen. Kalina Haack beschäftigt sich mit der prozessrechtlichen Komponente des Problems: Sie untersucht die praktisch bedeutsame und wissenschaftlich interessante Frage, wann bei Rechtsstreitigkeiten zwischen einer GmbH und ihrem (ehemaligen)…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist seit jeher im deutschen Recht umstritten. Überlagert wird diese Frage neuerdings durch Urteile des EuGH, insbesondere in den Rechtssachen "Danosa" und "Balkaya", die den Geschäftsführer in einigen Konstellationen als Arbeitnehmer ansehen. Kalina Haack beschäftigt sich mit der prozessrechtlichen Komponente des Problems: Sie untersucht die praktisch bedeutsame und wissenschaftlich interessante Frage, wann bei Rechtsstreitigkeiten zwischen einer GmbH und ihrem (ehemaligen) Geschäftsführer die Arbeitsgerichte zuständig sind oder sein können. Nachdem das Bundesarbeitsgericht seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Auslegung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG dahingehend geändert hat, dass die Sperrwirkung dieser Regelung nur noch so lange gilt, wie der Geschäftsführer die Organstellung innehat, sind für solche Rechtsstreitigkeiten nicht mehr automatisch und unabhängig von einer Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers die ordentlichen Gerichte zuständig. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff in seiner Auslegung durch den EuGH und der Frage, inwieweit dieser für die Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte relevant werden kann. Die Autorin zeigt zudem auf, welche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Klägervortrag, für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten erfüllt sein müssen. Sie geht dabei der Frage nach, ob es in bestimmten Konstellationen ein Wahlrecht zwischen Arbeits- und ordentlicher Gerichtsbarkeit gibt oder sich insoweit jedenfalls Gestaltungsmöglichkeiten bieten; wobei zugleich die Vor- und Nachteile der beiden Rechtswege herausgearbeitet werden.

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