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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Historisches Institut), Veranstaltung: Alltag und Öffentlichkeit im regionalen Vergleich 19. - 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung [...] werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Historisches Institut), Veranstaltung: Alltag und Öffentlichkeit im regionalen Vergleich 19. - 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung [...] werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Diese in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte erscheinen uns heute ganz alltäglich und normal. Doch zu Beginn des 19.Jahrhunderts, in der Zeit der französischen Vorherrschaft in Europa unter Napoleon I., der Freiheitskriege, des Wiener Kongresses und der Restauration, war an Presse- und Meinungsfreiheit in den meisten Staaten Europas nicht zu denken. Eine Veröffentlichung war selten ohne staatliche Kontrolle möglich. Die Regierenden versuchten das aufstrebende Pressewesen vor allem durch die Zensur zu zügeln, nutzten es aber ebenfalls für ihre Zwecke. Auch das Königreich Preußen2 bildete da keine Ausnahme. Gerade in den neu- und zurückeroberten Gebieten benutzte Staatskanzler Hardenberg die Zeitungen um "Sympathien für Preußen zu gewinnen."4 Er wich aber auch nicht vor Strafen und Verboten zurück, wenn die Herausgeber gegen die Zensurbestimmungen verstießen oder "anti-preußisch" gesinnt waren. Eine Ausnahme war der Rheinische Merkur von Joseph Görres, der nicht nur damals für viel Diskussionsstoff sorgte. "Er unterstand nicht den strengen Zensurbestimmungen, die für die übrige preußische Presse galten." In meiner Arbeit möchte ich die Diskussion um diese Sonderstellung des Rheinischen Merkur aufgreifen.

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