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Auf dem Gebiet der D&O-Versicherung ist die Frage, ob und inwieweit sogenannte Kostenanrechnungsklauseln wirksam sind, seit Jahren sehr umstritten. Mit Kostenanrechnungsklauseln unternehmen die Versicherer generell den Versuch einer effektiven Risikobegrenzung: Entstehende Kosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, werden dabei auf die zur Verfügung stehende Versicherungssumme angerechnet. Die vereinbarte Versicherungssumme stellt damit die Höchstsumme dar, die der Versicherer als Ausfluss seines Leistungsversprechens aus § 1 VVG zahlen muss. Mit anderen Worten: Fände eine Anrechnung…mehr

  • Geräte: PC
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 1.51MB
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Produktbeschreibung
Auf dem Gebiet der D&O-Versicherung ist die Frage, ob und inwieweit sogenannte Kostenanrechnungsklauseln wirksam sind, seit Jahren sehr umstritten. Mit Kostenanrechnungsklauseln unternehmen die Versicherer generell den Versuch einer effektiven Risikobegrenzung: Entstehende Kosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, werden dabei auf die zur Verfügung stehende Versicherungssumme angerechnet. Die vereinbarte Versicherungssumme stellt damit die Höchstsumme dar, die der Versicherer als Ausfluss seines Leistungsversprechens aus § 1 VVG zahlen muss. Mit anderen Worten: Fände eine Anrechnung der Kosten nicht statt, bestünde die vereinbarte Versicherungssumme buchstäblich lediglich auf dem Papier, denn im Prinzip müsste der Versicherer Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen. Dieses Buch stellt zunächst allgemein gebräuchliche Kostenanrechnungsklauseln dar. Dies erfolgt am Beispiel des Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 09.06.2011 sowie anhand der Musterbedingungen des GDV. Im Anschluss daran wird die "klassische" Kostenanrechnungsklausel einer AGB-rechtlichen Wirksamkeitsprüfung unterzogen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei § 101 Abs. 2 S. 1 VVG als gesetzliches Leitbild der Haftpflichtversicherung. Der letzte Teil des Buches verschafft einen Überblick über am Markt gebräuchliche Klauseln und schließt mit einer Klauselempfehlung des Autors ab. Das Buch richtet sich an Versicherer, Makler, Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, Rechtsanwälte und sonstige Praktiker, die sich regelmäßig mit der D&O-Versicherung beschäftigen. Natürlich soll es auch ein Beitrag zur Diskussion in Fachkreisen der Rechtswissenschaft sein.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dietmar Repgen wurde 1970 in Köln geboren. Nach dem Abitur am altehrwürdigen Friedrich-Wilhelm-Gymnasium im Jahre 1989 studierte er von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften in Köln und Clermont-Ferrand/Frankreich. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen im April 1996 war Dietmar Repgen als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den damaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt und Bundestagsabgeordneten Dr. Werner Hoyer tätig. Im Juli 1998 trat er dann den Referendardienst beim Landgericht Aachen an und absolvierte Stationen u.a. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der Deutschen Botschaft in Rom. Im Mai 2001 legte Dietmar Repgen erfolgreich das 2. Juristische Staatsexamen ab. Noch im gleichen Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine berufliche Laufbahn begann Dietmar Repgen Anfang 2002 als Rechtsanwalt und D&O-Underwriter bei einer Zeichnungsstelle für D&O-Versicherungen in Köln. In 2006 wechselte er zu einem ebenfalls in Köln ansässigen international tätigen Industrieversicherer als Underwriter in der Sparte Finacial Lines (D& O, Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) und ist seit 2010 dort Senior Underwriter. Dietmar Repgen übernimmt regelmäßig internationale Aufgaben und ist seit mehreren Jahren insbesondere für das Underwriting der Financial Lines-Spalte der Schweizer Niederlassung des Industrieversicherers verantwortlich. Nebenberuflich hat Dietmar Repgen langjährige Erfahrung in der Kommunalpolitik gesammelt. Von 1999 bis 2009 war er Mitglied des Rates der Stadt Köln. In diesem Zusammenhang war er u.a. Mitglied im Aufsichtsrat einer städtischen Gesellschaft und blieb in dieser Funktion über das Ende der Ratsmitgliedschaft hinaus bis zum Jahre 2014. Dietmar Repgen spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch und ist seit 2006 mit einer aus der Ukraine stammenden Juristin verheiratet. Er lebt mit seiner Frau und zwei Töchtern im Kölner Norden.