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Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die Umstände, die bei der Wahl der Rechtsform bei Neugründung einer Anwaltskanzlei eine Rolle spielen, zu beleuchten. Da ich neben dem Studium der Wirtschaftswissenschaften auch Rechtswissenschaften studiere und gelegentlich in einer Rechtsanwaltskanzlei mitarbeite, ist das Thema für mich von konkretem Interesse. Ich könnte es mir auch durchaus vorstellen, mich nach Abschluß der akademischen und praktischen Ausbildung, als Rechtsanwältin selbständig zu machen. Die Wahl der Rechtsform bei Neugründungen von…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die Umstände, die bei der Wahl der Rechtsform bei Neugründung einer Anwaltskanzlei eine Rolle spielen, zu beleuchten. Da ich neben dem Studium der Wirtschaftswissenschaften auch Rechtswissenschaften studiere und gelegentlich in einer Rechtsanwaltskanzlei mitarbeite, ist das Thema für mich von konkretem Interesse. Ich könnte es mir auch durchaus vorstellen, mich nach Abschluß der akademischen und praktischen Ausbildung, als Rechtsanwältin selbständig zu machen. Die Wahl der Rechtsform bei Neugründungen von Rechtsanwaltskanzleien ist in Österreich und in Deutschland erst in jüngster Zeit zu einem Thema geworden. Dafür sind einerseits das Selbstverständnis des Berufsstandes der Rechtsanwälte und andererseits ein Zurückbleiben in den gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten für die Form der Ausübung des Anwaltsberufes maßgebend gewesen. Auch in Österreich steigt durch die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs über politische Grenzen hinaus der Bedarf nach grenzüberschreitenden Rechtsberatungen. Es ist ein verstärktes Ansteigen der Anzahl der Rechtsanwälte und die Bildung größerer Anwaltsgemeinschaften zu beobachten. Insbesondere im Wirtschaftsrecht kommt es zu einer zunehmenden Spezialisierung der Rechtsanwälte. Wirtschaftsteilnehmer im europäischen Binnenmarkt sehen sich vermehrt verschiedenen Rechtsordnungen gegenüber. Durch den Beitritt Österreichs zur europäischen Gemeinschaft mit 1.1.1995 gilt die Niederlassungsfreiheit als eine der vier im europäischen Primärrecht verankerten Grundfreiheiten auch für Österreich. Die Niederlassungsfreiheit umfaßt gemäß Art. 43 Absatz 2 EGV ¿die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Art. 48. Abs.2, nach den Bestimmungen der Aufnahmestaates für seine eigenen Angehörigen¿ und damit auch den Beruf des Rechtsanwaltes in Österreich. Durch die Umsetzung der Niederlassungsrichtlinie 5/1998 in Österreich und Deutschland muß sich der österreichische Rechtsanwalt somit zunehmend dem gesamt europäischen Wettbewerb stellen. Diese Niederlassungsrichtlinie erleichtert es europäischen Rechtsanwälten sich in anderen EU- Mitgliedstaaten niederzulassen. Der Rechtsanwalt in Europa beginnt sich immer mehr vom klassischen Berufsbild zu lösen und der wachsenden Komplexität des Rechts Rechnung tragend, immer mehr zu [...]

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