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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: bestanden, Hochschule Osnabrück (Institut für Öffentliches Management), Veranstaltung: Wahlpflichtfach Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Als im Jahre 23.07.1952 der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Kraft trat, hatten die Gründungsväter ein Gebilde geschaffen, dessen Organe Rat und Kommission, weitgehend und über lange Jahre ohne demokratische Kontrolle waren. Dieses demokratische Defizit sollte durch eine starke gerichtliche…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: bestanden, Hochschule Osnabrück (Institut für Öffentliches Management), Veranstaltung: Wahlpflichtfach Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Als im Jahre 23.07.1952 der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Kraft trat, hatten die Gründungsväter ein Gebilde geschaffen, dessen Organe Rat und Kommission, weitgehend und über lange Jahre ohne demokratische Kontrolle waren. Dieses demokratische Defizit sollte durch eine starke gerichtliche Kontrolle kompensiert werden. Die Aufgabe wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) übertragen, der diese Rolle auch angenommen hat. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung Kompetenzbegründungen für die Gemeinschaften zum Teil in nicht unbedenklicher Weise ausgebaut. Der EuGH ist durch seine häufig rechtsfortbildende und rechtsergänzende Rechtsprechung und durch seine eigenständige, "dynamische" Interpretationsmethode neben der Kommission zum "Motor der Integration" geworden, der deren Prozess in Gang gehalten hat. In der Arbeit werden die Entstehung und Organisation des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz skizziert, einführend kurz die Aufgaben beider Gerichte beschrieben, um anschließend die Instrumentarien vorzustellen, die dem EuGH für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.

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