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  • Format: PDF

Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird sich mit der Frage befasst, ob eine Notwendigkeit besteht, Kinderrechte speziell anzupassen und im Grundgesetz separat für die Kinder zu verankern. Aktuell wird in Deutschland wieder vermehrt in der Politik und der Gesellschaft, insbesondere von deutschen Prominenten, dass Thema Kinderrechte in den Vordergrund gerückt. Kinderrechte sind Menschenrechte und bereits im Grundgesetz…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird sich mit der Frage befasst, ob eine Notwendigkeit besteht, Kinderrechte speziell anzupassen und im Grundgesetz separat für die Kinder zu verankern. Aktuell wird in Deutschland wieder vermehrt in der Politik und der Gesellschaft, insbesondere von deutschen Prominenten, dass Thema Kinderrechte in den Vordergrund gerückt. Kinderrechte sind Menschenrechte und bereits im Grundgesetz geschützt. Wieso also vermehrt der Ruf nach einer speziellen Verankerung von Kinderrechten? Denn es ist unumstritten, dass auch Kinder Träger von Rechten sind. Dabei stellt sich die Frage, wer aber für die Kinder ihre Rechte einfordert, so haben die Kinder nur ab einem gewissen Alter Beteiligungsrechte und die Mehrzahl der Kinder kennen ihre Rechte nicht. Vorreiter der Kinderrechte war die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Bis auf Amerika haben alle Staaten der Welt den Vertrag unterschrieben, so auch Deutschland. Er gilt seit 1992 in Deutschland. Dieses Übereinkommen gehört zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen über die einzelnen Grundrechte des Kindes. Bisher wurden den Kindern keine separaten Grundrechte zugestanden, die geforderten Kinderrechte aus dem Vertrag können bisher nur über das Völkerrecht umständlich ausgelegt werden.

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