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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Universität Hamburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar Mittelalter: Wirtschafts- und Sozialgeschichte Hamburgs, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] So trafen sich hier der Nord- und der Südeuropäische Handel. Unsere zu untersuchende Urkunde von 1268 fällt in die Anfangszeit des hansischen Handels mit Flandern, gleichzeitig auch die Anfangszeit von Brügges Aufstieg zum „Weltmarkt“. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts begann Flandern, immer detailliertere Handelsrechte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Universität Hamburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar Mittelalter: Wirtschafts- und Sozialgeschichte Hamburgs, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] So trafen sich hier der Nord- und der Südeuropäische Handel. Unsere zu untersuchende Urkunde von 1268 fällt in die Anfangszeit des hansischen Handels mit Flandern, gleichzeitig auch die Anfangszeit von Brügges Aufstieg zum „Weltmarkt“. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts begann Flandern, immer detailliertere Handelsrechte auszuarbeiten, meist an spezielle Adressaten wie Händler einer Stadt oder eines Landes. In dieser Arbeit geht es um einen beurkundeten Schiedsspruch der Gräfin von Flandern, in dem Hamburger und flandrischen Kaufleuten Rechte und Pflichten auferlegt wurden. Dabei sollen in erster Linie die Hamburger Kaufleute in Flandern beleuchtet werden. Ausgehend von unserer Quelle wird versucht, die Handelsbeziehungen zwischen Hamburg und Flandern um 1268 aufzuzeigen. Ferner soll untersucht werden, warum sich sowohl die flandrischen als auch vor allem die Hamburger Kaufleute einer für sie fremden Macht – der Gräfin von Flandern – für diesen Schiedsspruch unterworfen haben. Nach einer Urkundenbeschreibung und -kritik wird das Gästerecht beleuchtet, dem die Hamburger Kaufleute in Flandern, speziell in Brügge, unterworfen waren. Dann wird für Hamburg eine Entwicklung der flandrischen Handelsprivilegien bis 1268 aufgezeigt. Anschließend geht es um die Entscheidung Margarethas und die Umstände des vorhergegangenen Rechtsstreites. Zum Schluss soll noch einmal der Im- und Export Hamburgs mit Flandern beleuchtet werden, um ein Bild des gegenseitigen Güterverkehrs zu vermitteln. Die Handelsbeziehungen zwischen Hamburg und Flandern sind in der Forschung bisher nicht ausführlich behandelt worden, doch findet sich einige Literatur über den deutschen Handel mit Flandern, wenn auch oft erst im 14. Jahrhundert ansetzend.2 Unsere Urkunde von 1268 wird in der Hanseforschung eher vernachlässigt,3 was allerdings auch daran liegt, dass diese Urkunde nur für eine einzelne Stadt gilt. Über die Bedeutung einiger den Deutschen gewährten Privilegien von 1253/54 gibt es eine Kontroverse bezüglich der tatsächlichen Umsetzung für die Hamburger Kaufleute. Daran möchte sich diese Arbeit beteiligen. 2 es sind zu erwähnen: K. Bahr, „Handel und Verkehr der Deutschen Hanse in Flandern während des vierzehnten Jahrhunderts“ und H. Reincke, „ Die Deutschlandfahrt der Flandrer während der hansischen Frühzeit“. 3 so zum Beispiel im Standardwerk P. Dollingers: „Die Hanse“.