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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1,7, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach (Sozialmanagement), Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit gut 10 Jahren ist das SGB IX gültig, das die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, mit Schwerbehinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen einheitlich regeln soll. Ein Baustein dieses Gesetzes und ein großer Baustein in unserem sozialen Sicherungssystem sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die von verschiedenen Kostenträgern…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1,7, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach (Sozialmanagement), Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit gut 10 Jahren ist das SGB IX gültig, das die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, mit Schwerbehinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen einheitlich regeln soll. Ein Baustein dieses Gesetzes und ein großer Baustein in unserem sozialen Sicherungssystem sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die von verschiedenen Kostenträgern wie der Bundesagentur für Arbeit und der Rentenversicherung finanziert werden. Diese Leistungen basieren zwar grundsätzlich auf den Regelungen des SGB IX, werden jedoch durch die jeweiligen Leistungsgesetze der Träger in Zuständigkeiten konkret geregelt und umgesetzt. Diese Umsetzung war vor der Einführung des SGB IX sehr unterschiedlich und sollte mit diesem Gesetz vereinheitlicht werden. Da dennoch nach wie vor die Leistungsgesetze der einzelnen Träger maßgeblich sind und diese auch unangetastet bleiben sollen, wurde ein anderer Weg zur Vereinheitlichung der Leistungsansprüche und Leistungen gewählt. Die Träger sind angehalten, zusammenzuarbeiten und schnell Zuständigkeiten zu klären (§12 und §14 SGB IX). Außerdem sollen gemeinsame Empfehlungen, insbesondere zur Konkretisierung und Vereinheitlichung von Leistungen, ausgesprochen werden (§13 SGB IX). Als besonderer Schritt gilt die Implementierung der gemeinsamen Servicestellen. Dort sollte "behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen [...] Beratung und Unterstützung" (§22 SGB IX) angeboten werden (Kap. 3 SGB IX). Diese Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen Kostenträger der Leistungen zur Teilhabe sowie über die Forderungen und Umsetzungen der Kooperation und Koordination der Träger bzw. der gemeinsamen Servicestellen. Jeweils direkt im Anschluss wird kritisch der derzeitige Stand- nach mehr als 10 Jahren SGB IX- dieser Kooperation hinterfragt. Außerdem werden Entwicklungsmöglichkeiten erläutert und abschließend die Situation bewertet. Insgesamt orientiert sich diese Arbeit an der Leitfrage: Hat das SGB IX mit der Forderung von Kooperation und Zusammenarbeit der Träger der LTA zu einer Verbesserung des Zugangs zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geführt?

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