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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf Grundlage des §38 EStG wird die Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn erhoben. Mit dem Ziel dieses Verfahren zu vereinfachen und hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingeteilt. Eine Besonderheit stellt hierbei das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf Grundlage des §38 EStG wird die Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn erhoben. Mit dem Ziel dieses Verfahren zu vereinfachen und hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingeteilt. Eine Besonderheit stellt hierbei das Gestaltungsrecht für zusammenveranlagte Ehegatten dar, unter unterschiedlich wirkenden Steuerklassenkombinationen zu wählen. Bisher konnten sich Ehegatten entscheiden ob beide nach Steuerklasse IV besteuert werden, oder nach der Kombination von Steuerklasse III und V. Da in Steuerklasse III die ehebezogenen Entlastungen für beide Ehegatten berücksichtigt werden erfolgt in Steuerklasse V eine unverhältnismäßig hohe Lohnbesteuerung, was den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit mindert. In der Kombination IV/IV kommt es bei Abweichung eines gleichen Einkommensverhältnisses regelmäßig zu Lohnsteuerüberzahlungen. Auch für die Berechnung von Lohnersatzleistung stellt die Wahl der Steuerklasse einen wichtigen Einflussfaktor dar, da deren Berechnungsgrundlage vom Nettoeinkommen abhängt. Mit dem Ziel diesen Problemen entgegenzuwirken wird mit dem Jahressteuergesetz 2009 ab dem 01.01.2010 das sog. „optionale Faktorverfahren“ als weitere Gestaltungsmöglichkeit für Ehegatten eingeführt. Die Möglichkeit nun unter drei Gestaltungsalternativen zu wählen eröffnet jedoch die Frage nach einem Entscheidungsproblem für zusammenveranlagte Ehegatten...