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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Legitimität und Praxis höchster Strafen: Todesstrafe und lebenslange Haftstrafe im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wegschließen – und zwar für immer!“ forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Sommer 2001 in einem Interview mit der Bild-Zeitung und verlangte die unbefristete Sicherungsverwahrung für Sexualverbrecher, die Morde an Kindern begehen. Seit Ende der 90er Jahre wird die rechtlich wie…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Legitimität und Praxis höchster Strafen: Todesstrafe und lebenslange Haftstrafe im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wegschließen – und zwar für immer!“ forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Sommer 2001 in einem Interview mit der Bild-Zeitung und verlangte die unbefristete Sicherungsverwahrung für Sexualverbrecher, die Morde an Kindern begehen. Seit Ende der 90er Jahre wird die rechtlich wie politisch umstrittene Sicherungsverwahrung fast ausschließlich mit dem Hinweis auf das Schutzbedürfnis der Gesellschaft vor gefährlichen, rückfälligen Sexualstraftätern legitimiert. Und in der Tat scheint diese Argumentation einleuchtend. Einige wenige, offenbar nicht therapierbare Täter lebenslang ‚wegzuschließen’ scheint ein geringer Preis für den Schutz unserer Kinder zu sein. Doch eine nähere Beschäftigung mit der Thematik stimmt nachdenklich. Nicht nur stellt der aufmerksame Beobachter überrascht fest, dass ein knappes Viertel der sich heute in Sicherungsverwahrung befindlich Menschen dort wegen gewaltfreien Delikten wie Betrugs und Diebstahls einsitzt, auch stellen sich bei der Betrachtung des strafrechtlichen Instruments Sicherungsverwahrung schnell ernsthafte Bedenken ein. So ist die Verfassungskonformität der Sicherungsverwahrung seit ihrer Einführung schwer umstritten. Und auch wenn man sich in dieser Hinsicht von den zahlreichen affirmativen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus vergangenen Jahrzehnten und jüngster Zeit beruhigen lässt, so bleiben weitere Zweifel. Zu Befürchten steht, dass die Sicherungsverwahrung, die einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der von ihr Betroffenen bedeutet, ein weit gehend ineffizientes Instrument zum Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern darstellt.