13,99 €
13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
13,99 €
13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule Esslingen (-), Veranstaltung: Verfahrenspflegschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erstkontakt geht in den meisten Fällen vom Jugendamt aus, außer es handelt sich um sexuellen Missbrauch, da kommen in der Regel Mädchen über 12 Jahre auf das Jugendamt zu (Institut für Sozialpädagogik S. 34, 1998). Zwar sieht das KJHG die Aufgaben des Jugendamtes immer stärker als Dienstleistung an, jedoch ist es offensichtlich, dass die Klienten eine Kontaktaufnahme von ihrer Seite vermeiden. Die Gründe hierfür…mehr

  • Geräte: eReader
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 0.43MB
Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule Esslingen (-), Veranstaltung: Verfahrenspflegschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erstkontakt geht in den meisten Fällen vom Jugendamt aus, außer es handelt sich um sexuellen Missbrauch, da kommen in der Regel Mädchen über 12 Jahre auf das Jugendamt zu (Institut für Sozialpädagogik S. 34, 1998). Zwar sieht das KJHG die Aufgaben des Jugendamtes immer stärker als Dienstleistung an, jedoch ist es offensichtlich, dass die Klienten eine Kontaktaufnahme von ihrer Seite vermeiden. Die Gründe hierfür könnten im negativen Image des Jugendamtes liegen. Angeregt wird der Kontakt deshalb meist von anderen öffentlichen Institutionen z. B der Schule, der Verhaltensweisen des Kindes auffallen oder dem Krankenhaus, das mit direkten Folgen etwa von Kindeswohlgefährdung konfrontiert sein kann. Bei Scheidungsfällen informiert das Gericht nach § 17 III KJHG das Jugendamt. Wenn das Kind auf das Jugendamt zukommt, kann es direkt, nach Absprache und Einverständnis, an das Gericht verwiesen werden, um die Neutralität gegenüber den Eltern zu wahren. Das Leitziel der Jugendhilfe ist es, die Eltern dabei zu unterstützen ihre Elternrecht nach Art. 6 II GG verantwortlich wahrzunehmen. Dass heißt, sie durch Angebote und Leistungen zu unterstützen, das Wohl ihrer Kinder selbst sicherzustellen und ihre Bereitschaft zu fördern, diese Hilfen anzunehmen. Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit und Vertrauen. Auch das Kind ist mit § 8 KJHG explizit als Adressat von Beratungsangeboten genannt.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.