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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Abteilung Betriebliches Finanz- und Steuerwesen), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema meiner Seminararbeit behandelt nicht abzugsfähige Ausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer (ESt). Diese sind in § 20 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Für ein besseres Verständnis möchte ich kurz erwähnen, welchem Bereich der Einkommensermittlung diese Thematik zuzuordnen ist. Im Zuge der Berechnung der Bemessungsgrundlage sind vom…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Abteilung Betriebliches Finanz- und Steuerwesen), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema meiner Seminararbeit behandelt nicht abzugsfähige Ausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer (ESt). Diese sind in § 20 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Für ein besseres Verständnis möchte ich kurz erwähnen, welchem Bereich der Einkommensermittlung diese Thematik zuzuordnen ist. Im Zuge der Berechnung der Bemessungsgrundlage sind vom Steuerpflichtigen, die im Laufe des Wirtschaftsjahres angefallenen Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen und Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermitteln. Unternehmer müssen dabei nach den, sich aus ihrer Gewinnermittlungsart ergebene n Vorschriften vorgehen. Um einer willkürlichen Behandlung jeglicher Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 20 EStG erlassen. Dieser schließt bestimmte Kosten vom Abzug aus. Das heißt, die Bemessungsgrundlage als Basis für die Anwendung des Tarifs darf durch diese Aufwendungen nicht vermindert werden. Im Zuge meiner Arbeit möchte ich die vom Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen des § 20 EStG zunächst inhaltlich umreißen. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch in der Vermittlung von Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen, sodass die zu Grunde liegenden Intentionen des Gesetzgebers klar ersichtlich werden. Anhand von Beispielen werden etwaige Abgrenzungsprobleme und aus dem Gesetzestext resultierende Unk larheiten erklärt. Mein Ziel ist es, dem Leser einen Überblick über die materiellen Vorschriften zu vermitteln. Insbesondere gehen meine Bestrebungen jedoch in die Richtung, den Blick für die Hintergründe der Normen zu schärfen und den Sinn bestimmter Regelungen zu erfassen.

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