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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Soziologie - Kultur, Technik und Völker, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Frau und Familie im interkulturellen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit beschäftigen wir uns mit dem Volk der Minangkabau in West-Sumatra /Indonesien. Da es sich hierbei um eine „Gesellschaft ohne Männerdominanz“ handelt, wollen wir der Frage nachgehen, ob Begriffe, wie Frauenmacht und/ oder Frauenherrschaft bei der Beschreibung dieses Volkes anzuwenden sind. Als…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Soziologie - Kultur, Technik und Völker, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Frau und Familie im interkulturellen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit beschäftigen wir uns mit dem Volk der Minangkabau in West-Sumatra /Indonesien. Da es sich hierbei um eine „Gesellschaft ohne Männerdominanz“ handelt, wollen wir der Frage nachgehen, ob Begriffe, wie Frauenmacht und/ oder Frauenherrschaft bei der Beschreibung dieses Volkes anzuwenden sind. Als ersten Schritt in diese Thematik werden wir Definitionen klären, historische und geographische Hintergründe beleuchten, auf Strukturen dieser Gesellschaft aufmerksam machen. In Kapitel 5 beschäftigen wir uns eingehender mit der Kultur dieses asiatischen Naturvolkes, dazu ist es unablässig grundlegende, tief verwurzelte Elemente, wie die Bedeutung von Riten und Mythen herauszustellen, um die Tradition „adat“ verständlich zu machen. Die hier wesentliche Frage nach den Widersprüchen und den Vereinbarkeiten zwischen matrilinearem „adat“ und der durch patrilineare Prinzipien gekennzeichneten Religion des Islam ist unter Berücksichtigung der Ausgangsfrage Hauptbestandteil unserer Arbeit. Die sich herauskristallisierenden Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage nach Frauenmacht, bzw. Frauenherrschaft werden zusammenfassend unter Kapitel 7 offengelegt. [...]