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Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Master of Mediation, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Masterarbeit sind die Elemente und Anwendungsformen der Mediation in der bislang publizierten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dargestellt und untersucht werden die Aufarbeitung des Konflikts zwischen Täter und Opfer sowie die Kriterien der Wiedergutmachung in der strafrechtlichen Anwendungspraxis. Im Mittelpunkt steht der im Jahr 1994 in das Strafgesetzbuch eingefügte § 46a StGB, hier wiederum die Nr. 1 dieser…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Master of Mediation, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Masterarbeit sind die Elemente und Anwendungsformen der Mediation in der bislang publizierten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dargestellt und untersucht werden die Aufarbeitung des Konflikts zwischen Täter und Opfer sowie die Kriterien der Wiedergutmachung in der strafrechtlichen Anwendungspraxis. Im Mittelpunkt steht der im Jahr 1994 in das Strafgesetzbuch eingefügte § 46a StGB, hier wiederum die Nr. 1 dieser Norm, da nur sie den notwendigen Rahmen für Mediationsverfahren schafft. § 46a Nr. 1 StGB setzt nach dem Gesetzeswortlaut voraus, dass der Täter "in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen..., seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft anstrebt" hat. Diese Vorschrift ist Dreh-und Angelpunkt der konstruktiven Tatverarbeitung und letztlich alleinige Basis für mediative Verfahren im Straft. Die Nr. 2 hingegen betrifft den Fall der freiwilligen Schadenswiedergutmachung durch den Täter ohne kommunikativen Prozess. Mediation ist Kommunikation. Kommunikation ist das wesentliche Werkzeug der Mediation, um einen Konsens herzustellen. Der Anwendungsbereich des § 46a Nr. S StGB und Mediation schließen sich somit gegenseitig aus.