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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17,00 Punkte, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts neuer Anforderungen an Marken auf dem modernen Markt richtet sich der Blick insbesondere auf die konturlose Farbmarke als Prototyp der variablen Marke. Diese Markenform hat großes Potenzial, all dem gerecht zu werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen sich auch das rechtliche Verständnis der Marke und deren rechtlicher Rahmen sachgerecht weiterentwickeln. Die Europäische Kommission hat das Bedürfnis nach…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17,00 Punkte, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts neuer Anforderungen an Marken auf dem modernen Markt richtet sich der Blick insbesondere auf die konturlose Farbmarke als Prototyp der variablen Marke. Diese Markenform hat großes Potenzial, all dem gerecht zu werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen sich auch das rechtliche Verständnis der Marke und deren rechtlicher Rahmen sachgerecht weiterentwickeln. Die Europäische Kommission hat das Bedürfnis nach Modernisierung erkannt und legte im März 2013 die Vorschläge zur Änderung der Markenrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung vor. In den Beispielkatalog der markenfähigen Zeichen wurden unter anderem "Farben als solche" aufgenommen. Trotz der Anerkennung der Markenfähigkeit von Farben als solchen und Farbkombinationen in den Grundsatzentscheidungen Libertel und Heidelberger Bauchemie wurde die Eintragungspraxis von konturlosen Farbmarken bisher restriktiv gehalten. Die Kommission ist jetzt den ersten Schritt gegangen, um dies zu ändern. Maßgeblich ist dafür das Verständnis der zwei Grundsatzentscheidungen, welche die Anforderungen an den Umgang mit der Farbe als solcher definiert haben. Diese Arbeit unterbreitet anhand einer präzisen Auslegung der geschaffenen Grundsätze des EuGH und der anschließenden Einbettung dieser in das Regelwerk der neuen Entwürfe einen Vorschlag im Umgang mit Farbmarken, welcher der abstrakten Farbmarke erlauben soll, ihre Vorzüge als innovative, variable Markenform in die Praxis einzubringen.

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