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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Reichsabtei Hersfeld und das Königtum im Früh- und Hochmittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Am 5. Oktober 908 wurde von König Ludwig IV. dem Kind in Tribur ein Diplom ausgestellt, welches weitreichende Folgen nach sich ziehen sollte und gleichfalls auf eine tiefgehende Vorgeschichte schließen lässt.1 Hierin verzichtete der Liudolfinger Otto der Erlauchte auf sein Laienabbatiat des…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Reichsabtei Hersfeld und das Königtum im Früh- und Hochmittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Am 5. Oktober 908 wurde von König Ludwig IV. dem Kind in Tribur ein Diplom ausgestellt, welches weitreichende Folgen nach sich ziehen sollte und gleichfalls auf eine tiefgehende Vorgeschichte schließen lässt.1 Hierin verzichtete der Liudolfinger Otto der Erlauchte auf sein Laienabbatiat des Reichsklosters Hersfeld und desweiteren auf den Anspruch, dass Mitglieder seiner Familie zukünftig dieses Amt einnehmen dürften. Die Urkunde erwähnt außerdem den Erzbischof Hatto von Mainz als Intervenienten und den Konradiner Konrad den Jüngeren als Graf im Hessengau, wo sich besagtes Kloster befinde - also in direkter Nachbarschaft zu Thüringen und den dort befindlichen Besitzungen Hersfelds. Als Laienabt hatte Otto, als einer der führenden Sachsen und Graf im nordthüringischen Eichsfeld2 sowie in Südthüringen3, Zugriff auf diese Güter und gab mit dem Verzicht auf sein Amt die Möglichkeit auf, seinen territorialen Machtbereich im thüringischen Land und seine Stellung im ostfränkischen Reich zu festigen beziehungsweise zu halten. Dies lässt vermuten, dass auch Hatto und Konrad nicht umsonst in der Urkunde genannt wurden. Auf der Suche nach den geschichtlichen Hintergründen sowie den Interessen der beteiligten Parteien im Ränkespiel um die Vormacht als "secundus ad rege"4 kam trotz der allgemein schlechten Quellenlage zu dieser Zeit immer wieder die Bedeutung des thüringischen Raumes zum Tragen. Hierauf soll, in Bezug auf die konkurrierenden Adelsfamilien im Allgemeinen und die Liudolfinger im Besonderen, eingegangen und dabei die Rolle des Laienabbatiats Ottos geklärt werden. ...

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