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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Supranationale und nationale Verwaltungen ind er Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Aufgrund der fortschreitenden europäischen Integration und der damit verbundenen zunehmenden Einflussnahme der europäischen Politik auf die Nationalstaaten wurde immer wieder die Frage der demokratischen Legitimation der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Supranationale und nationale Verwaltungen ind er Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Aufgrund der fortschreitenden europäischen Integration und der damit verbundenen zunehmenden Einflussnahme der europäischen Politik auf die Nationalstaaten wurde immer wieder die Frage der demokratischen Legitimation der europäischen Ebene diskutiert. Diese ist nicht nur unter dem Blickwinkel der europäischen Institutionen selbst, dem Europäischen Parlament insbesondere, interessant, sondern auch im Hinblick auf die Einflussnahme und Rückkopplung durch die nationalen Parlamente bei der europäischen Gesetzgebung. Ansatzpunkt ist Art. 203 (alt) EGV, wonach der Rat aus den Vertretern jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene besteht, also aus Vertretern der Exekutive. Jedes nationale Parlament kann aber als Kompensation(-sversuch) dieser "Entparlamentisierung"1 der Gesetzgebung im Rahmen seiner jeweiligen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten das Verhalten seiner Regierungsvertreter im Rat beeinflussen und kontrollieren.2 Die einzelnen mitgliedsstaatlichen Parlamente funktionieren zwar ziemlich unterschiedlich, weisen aber auch Gemeinsamkeiten in ihren Möglichkeiten auf. Dänemark und Frankreich haben Kontrollsysteme erreichtet, die zwei verschienenen Grundmodellen folgen. Während in Dänemark zentral der Europaausschuß kontrolliert, ist das französische Modell dezentral über die einzelnen Fachausschüsse organisiert.3 Außerdem ist in Dänemark die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle über das Mißtrauen, das vom Parlament auch einem einzelnen Minister ausgesprochen werden kann, sehr ausgeprägt. ---------- 1 Schwarze, S. 523 2 Bieber, S. 149 3 Kamann, S. 88

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