Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten war schon häufig Gegenstand rechts- und politikwissenschaftlicher Abhandlungen. Die vorliegende Arbeit bemüht sich zunächst darum, den Begriff der Kompetenz als solchen zu klären und dadurch einen eigenen Ansatz zu finden, der nicht in der staatsrechtlichen Tradition der nationalen Rechtsordnung verwurzelt ist, sondern der primärrechtlichen Kompetenzordnung selbst die maßgeblichen Ordnungskriterien abgewinnt. Vor diesem Hintergrund werden sodann die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie die Anwendung der kompetenzrechtlichen Vorschriften durch ihre Organe analysiert und bewertet. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union gewidmet. Zudem werden die teilweise erheblichen Neuerungen durch die Vertragsreform von Lissabon untersucht und kritisch gewürdigt.
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