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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: A, Johannes Kepler Universität Linz (Sozialgeschichte), Veranstaltung: Einführung in die Sozialgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendschutzlager waren diejenigen Konzentrationslager, welche die Nationalsozialisten zur Internierung widerständiger oder auffälliger Jugendlicher und auch Kinder nutzten. Nicht die Jugendlichen im Lager sollten geschützt werden, sondern die Jugendlichen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft sollten vor den Inhaftierten geschützt…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: A, Johannes Kepler Universität Linz (Sozialgeschichte), Veranstaltung: Einführung in die Sozialgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendschutzlager waren diejenigen Konzentrationslager, welche die Nationalsozialisten zur Internierung widerständiger oder auffälliger Jugendlicher und auch Kinder nutzten. Nicht die Jugendlichen im Lager sollten geschützt werden, sondern die Jugendlichen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft sollten vor den Inhaftierten geschützt werden. Es gab insgesamt drei Lager dieser Kategorie und fünf Außenlager. Die drei Hauptlager waren Uckermark für weibliche Jugendliche, Moringen für männliche Jugendliche und Lodz Das so genannte Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt für polnische Kinder und Jugendliche. Um die Einrichtung der Lager Moringen (1940) und Uckermark (1942) zu ermöglichen, schuf man sich ein Instrumentarium an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das die willkürliche Einweisung von Jugendlichen in diese Lager ermöglicht hat. Wichtigster Erlass in diesem Zusammenhang war der Grunderlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung von 1937: "Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen, [...] sich der in einem nationalsozialistischen Staate selbstverständlichen Ordnung nicht fügen will." 2 Die Zusammenarbeit von Kriminalpolizei, Fürsorgesystem und SS machten die Stigmatisierung der Mädchen und jungen Frauen als Asoziale und Kriminelle und ihre Einweisung ins Lager möglich. [...]