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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. Mai 1945 endete mit der Unterzeichnung der Bedingungslosen Kapitulation in Reims und Berlin der Zweite Weltkrieg. Deutschland war besiegt: Finis Germaniae! Millionen von Menschen waren im Krieg gefallen oder in Vernichtungslagern, wie dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ums Leben gekommen. Doch wer sollte für die Verbrechen des Dritten Reichs zur Ver-antwortung gezogen werden? Die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. Mai 1945 endete mit der Unterzeichnung der Bedingungslosen Kapitulation in Reims und Berlin der Zweite Weltkrieg. Deutschland war besiegt: Finis Germaniae! Millionen von Menschen waren im Krieg gefallen oder in Vernichtungslagern, wie dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ums Leben gekommen. Doch wer sollte für die Verbrechen des Dritten Reichs zur Ver-antwortung gezogen werden? Die Westalliierten brachten die Hauptkriegsverbrecher, die sich nicht durch Selbstmord der Verantwortung entzogen hatten, in Nürnberg vor Gericht. Weitere Prozesse sollten folgen. Doch wie ging man in der Sowjetischen Besatzungszone ( SBZ) mit den NS-Verbrechern um und wie gestaltete sich die Verfolgung in der DDR? Nach der militärischen Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee und der Errichtung der sowjetischen Militärverwaltung galt es neben der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung vor allem, die begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen während des Dritten Reichs zu ahnden und ein mögliches Wiederaufflackern nationalsozialistischer Bestrebungen im Keim zu ersticken. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, überzog die sowjetische Militärverwaltung die ostdeutsche Bevölkerung unmittelbar nach Kriegsende mit einem kollektiven Terror, dem nach einer unglaublichen Welle an Massenverhaftungen der justitielle Terror folgen sollte. Am 20. Dezember 1945 wurde durch Artikel III des Kontrollratsgesetzes die juristische Ermächtigung bekräftigt, wonach die Besatzungsbehörden in ihrer jeweiligen Zone deutsche Geric hte für die Verurteilung von Verbrechen für zuständig erklären konnten, wobei diese Verordnung speziell auf die Bestrafung nationalsozialistischer Delikt abzielte. In der SBZ kam es 1945 zu sechs, 1946 zu 123 Verurteilungen, währen die Zahl 1947 auf 744, 1948 auf 4.549 anstieg, ehe sie im Jahre 1949 auf 2.633 sank.

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