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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, wann ein Krieg gerechtfertigt ist und wann nicht ist oft schwer umstritten. Doch geht es um die Verminderung, oder Vermeidung menschlichen Leids, erscheint eine militärische Intervention wahrscheinlicher. Nichtsdestoweniger stellt sich auch hier die Frage, ob und wie ein solcher Eingriff legitimiert werden kann. Da eine humanitäre…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, wann ein Krieg gerechtfertigt ist und wann nicht ist oft schwer umstritten. Doch geht es um die Verminderung, oder Vermeidung menschlichen Leids, erscheint eine militärische Intervention wahrscheinlicher. Nichtsdestoweniger stellt sich auch hier die Frage, ob und wie ein solcher Eingriff legitimiert werden kann. Da eine humanitäre Intervention einen nichterklärten Krieg darstellt und in die Souveränität einzelner Staaten eingreift, ist ihre Legitimierung an den UN-Sicherheitsrat gebunden. Dennoch fanden in der Vergangenheit Eingriffe multinationaler Verbände auch ohne ein UN-Mandat statt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Einsätze sich in der Zielsetzung – dem Schutz von Menschen in einer humanitären Notlage – von denen unterscheiden, die mittels UN-Mandat durchgeführt wurden und ob ein Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien erwirkt werden konnte. Ziel dieser Hausaufgabe ist es, die Rechtslage der Humanitären Intervention auszuarbeiten, um die entstehenden Problemaktiken bei dem Eingriff in die Souveränität des Kosovos und Bosnien-Herzegowinas zu erkennen, sowie festzustellen, ob die Zielsetzung, die Durchführung und der Erfolg, gemessen an einem Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien, militärischer Eingriffe sich auf Grund einer Legitimierung durch den UN-Sicherheitsrat voneinander unterscheiden.