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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, Universität Wien (Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Menschenrechte den Anforderungen einer universalen Stellung gewachsen sein könnten, und wenn ja, wie eine darauf basierende "neue" Weltordnung eventuell aussehen könnte. Kann der Zugang zum Inhalt der Menschenrechte tatsächlich kulturell und geschichtlich unterschiedlich sein? Sind die Menschenrechte eine Erfindung der westlichen Gesellschaft und sollten…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, Universität Wien (Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Menschenrechte den Anforderungen einer universalen Stellung gewachsen sein könnten, und wenn ja, wie eine darauf basierende "neue" Weltordnung eventuell aussehen könnte. Kann der Zugang zum Inhalt der Menschenrechte tatsächlich kulturell und geschichtlich unterschiedlich sein? Sind die Menschenrechte eine Erfindung der westlichen Gesellschaft und sollten diese demnach in anderen Kulturkreisen anders ausgelegt werden können oder möglicherweise gar keine Gültigkeit haben? Solche und ähnliche Fragen geben immer wieder zu weltweiten Diskussionen Anlass. Auch wenn seit der Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung vor rund 60 Jahren am 10. Dezember 1948 viele Staaten inzwischen die UN-Erklärung ratifiziert haben, schreitet eine wirklich globale Umsetzung nur sehr langsam und mit viel Widerstand voran. Die Völker und Kulturen unserer Erde ordnen die Menschenrechte oftmals ihrer Geschichte, Kultur, Religion und politischen Einstellungen unter. Argumentiert wird dies zumeist damit, dass die Menschenrechte westlich geprägt und gewachsen seien und bei ihrer Formulierung keine Rücksicht auf andere Kulturen und deren Traditionen und Werte genommen worden sei. So werden von den Kritikern die Menschenrechte als übergeordnetes Naturrecht nicht nur angezweifelt, sondern vielmehr zurückgewiesen und ihnen die Universalität abgesprochen.