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Auf der Grundlage des Regelungsregimes der EuErbVO entwirft Jan Henrik Weischede eine eigenständige Qualifikationsordnung, die die Reichweite von Erb- und Gesellschaftsstatut neu bestimmt und sich gegen den vorherrschend vertretenen Vorrang des Gesellschaftsstatuts wendet. Er befasst sich mit dem EU-primärrechtlichen Hintergrund der Gesellschafternachfolge von Todes wegen und untersucht im europäischen Rechtsvergleich die Sonderregeln, die zwischen den Rechtsinstituten des Erbrechts und Prinzipien des Gesellschaftsrechts vermitteln. Unter welchen Voraussetzungen gelangen die Sonderregeln des…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Auf der Grundlage des Regelungsregimes der EuErbVO entwirft Jan Henrik Weischede eine eigenständige Qualifikationsordnung, die die Reichweite von Erb- und Gesellschaftsstatut neu bestimmt und sich gegen den vorherrschend vertretenen Vorrang des Gesellschaftsstatuts wendet. Er befasst sich mit dem EU-primärrechtlichen Hintergrund der Gesellschafternachfolge von Todes wegen und untersucht im europäischen Rechtsvergleich die Sonderregeln, die zwischen den Rechtsinstituten des Erbrechts und Prinzipien des Gesellschaftsrechts vermitteln. Unter welchen Voraussetzungen gelangen die Sonderregeln des internen Rechts auch im internationalen Sachverhalt zur Anwendung? Jan Henrik Weischede untersucht diese zentrale kollisionsrechtliche Frage und geht ihr in autonomer und primärrechtskonformer Auslegung der EuErbVO nach. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School Hamburg sowie der University of Cape Town (Südafrika); wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung, Bucerius Law School; 2020 Promotion; Referendariat am Kammergericht; seit 2020 Rechtsanwalt in Berlin.

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Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School Hamburg sowie der University of Cape Town (Südafrika); wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung, Bucerius Law School; 2020 Promotion; Referendariat am Kammergericht; seit 2020 Rechtsanwalt in Berlin.