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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für deutsche und internationale Steuerlehre), Veranstaltung: Internationale Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Problemstellung Ziel dieser Hausarbeit ist es, die geänderten körperschaftssteuerlichen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere eine kritische Analyse vor dem Hintergrunde uroparechtlicher Vorgaben und ökonomischer Anforderungen erfolgen. Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung ist in § 8a…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für deutsche und internationale Steuerlehre), Veranstaltung: Internationale Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Problemstellung Ziel dieser Hausarbeit ist es, die geänderten körperschaftssteuerlichen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere eine kritische Analyse vor dem Hintergrunde uroparechtlicher Vorgaben und ökonomischer Anforderungen erfolgen. Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung ist in § 8a KStG geregelt. Mit der ursprünglichen Regelung des § 8a KStG sollte verhindert werden, dass Gewinne inländischer KapG der deutschen Besteuerung durch eine übermäßige Gesellschafter-Fremdfinanzierung entzogen werden. Daher sieht § 8a KStG vor, dass die Vergütungen für das FK unter bestimmten Bedingungen in vGA umqualifiziert werden. Eine Neuregelung der Vorschrift durch das sog. Korb II-Gesetz ist erforderlich geworden, da der EuGH mit der Lankhorst-Hohorst-Entscheidung festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 8a KStG zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die EG-rechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit, verstößt. Die von der dt. Re gierung zur Rechtfertigung von § 8a KStG vorgebrachten Argumente, die u.U. eine Diskriminierung rechtfertigen würden, wurden vom EuGH nicht anerkannt. So hatte z.B. die dt. Regierung hervorgebracht, dass vergleichbare Regelungen im internationalen Vergle ich üblich seien und so missbräuchliche Gestaltungen verhindert werden könnten. Die Berufung auf die Währung der Kohärenz des Steuersystems wurde vom EuGH auch abgewiesen. Auch Steuermindereinnahmen als solche, rechtfertigen keine Verletzung des EG-Vertrages. Diese europarechtswidrige Ungleichbehandlung von In- und Ausländern bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von KapG soll nun durch eine Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf Inländer beseitigt werden. Die Hausarbeit bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage. Es wird der Fall betrachtet bei dem eine inländische KapG von einem unmittelbar beteiligten AE ein Darlehen erhält. Die Darlehensvergabe durch einen mittelbar beteiligten AE soll nicht berücksichtigt werden. Ausländische AE werden in diesem Zusammenhang nur kurz angesprochen, da sie auch schon von der alten Regelung des § 8a KStG erfasst wurden. Des Weiteren wird nur in den Grundlagen, sowie bei der Betrachtung der Freigrenze, auf die steuerliche Behandlung von Holdinggesellschaften eingegange n. Auf die Behandlung von Organschaftsverhältnissen und Beteiligungsketten soll hier verzichtet werden. [...]

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