15,99 €
Statt 17,95 €**
15,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
15,99 €
Statt 17,95 €**
15,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
Statt 17,95 €****
15,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
Statt 17,95 €****
15,99 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Broschiertes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung der Reichsexekutionsordnung lässt sich nicht allein auf der Basis des Augsburger Reichstags von 1555 betrachten. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde auf sämtliche Entwicklungslinien zur praktischen Handhabung des Landfriedens einzugehen, musste ein zeitlicher Schnittpunkt für den Beginn der Betrachtungen gewählt werden. Dieser bietet sich mit dem Reichstag zu Worms im…mehr

  • Geräte: eReader
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 0.35MB
Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung der Reichsexekutionsordnung lässt sich nicht allein auf der Basis des Augsburger Reichstags von 1555 betrachten. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde auf sämtliche Entwicklungslinien zur praktischen Handhabung des Landfriedens einzugehen, musste ein zeitlicher Schnittpunkt für den Beginn der Betrachtungen gewählt werden. Dieser bietet sich mit dem Reichstag zu Worms im Jahr 1495 geradezu an. So soll das folgende Kapitel die Entwicklungen zur Handhabung des Landfriedens in den historischen Kontext stellen unter Berücksichtigung der äußeren Umstände und Personen, die zu ihrer endgültigen Ausformung beitrugen. Dabei wird vor allem die Kreisentwicklung, insbesondere des Schwäbischen Kreises, zu beachten sein sowie die Person des Herzogs Christoph von Württemberg, der vielfach als Initiator der Exekutionsordnung und der Kreisverfassungen bezeichnet wird. Daher sollen hier die Schwäbischen Kreistage des Jahres 1554 vor dem Hintergrund der Landfriedensbrüche durch Markgraf Albrecht Alkibiades einer näheren Betrachtung unterzogen werden sowie die sich anschließenden Kreistage von Worms und Frankfurt, die die Verhandlungsbasis zur Regelung der Handhabung des Landfriedens für den Reichstag zu Augsburg schufen. Als Quellenbasis dient vor allem die von Viktor Ernst bearbeitete Briefsammlung des bereits erwähnten Herzogs Christoph von Württemberg, als auch die Quellenbeilagen des Aufsatzes von Ernst zur Entstehungsgeschichte der Reichsexekutionsordnung. Erst nach diesen Betrachtungen zur Vorgeschichte der Ordnung wird sich die Arbeit dann mit den Augsburger Verhandlungen selbst und deren Ergebnis beschäftigen, wobei die Gespräche zum Religionsfrieden fast gänzlich außen vor gelassen werden müssen. Die verwendete Quellengrundlage hierfür wird sowohl durch das Reichstagsprotokoll des Kaiserlichen Kommissars Felix von Hornung, als auch durch die Sammlung der Reichsabschiede von Senckenberg aus dem Jahr 1747 gebildet, da eine neuere Edition zum Augsburger Reichstag im Rahmen des Projekts der Deutschen Reichstagsakten noch auf sich warten lässt. Darüber hinaus liefert die besagte Briefsammlung auch für diesen Abschnitt wichtige Hinweise. Auf die Betrachtung der tatsächlichen Umsetzung und Wirksamkeit der in Augsburg aufgerichteten Ordnung soll jedoch verzichtet werden.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.