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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit wird die Einflussnahme von Verbänden im Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland untersucht. Im Zentrum steht die Fragestellung, ob das Einwirken der verbandlichen Lobbyinteressen der pluralistischen oder der (neo-)korporatistischen Verbandstheorie entspricht. Dann werden die pluralistische und (neo-)…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit wird die Einflussnahme von Verbänden im Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland untersucht. Im Zentrum steht die Fragestellung, ob das Einwirken der verbandlichen Lobbyinteressen der pluralistischen oder der (neo-)korporatistischen Verbandstheorie entspricht. Dann werden die pluralistische und (neo-) korporatistische Theorie miteinander verglichen. Daraufhin wird die Form der Einflussnahme in der Exekutive, beim Bundeskanzler und bei den Ministerien, dargestellt. Es wird sich herausstellen, dass an der Spitze der Regierung für Lobbyisten nicht die attraktivsten Einflussmöglichkeiten bestehen. Vielmehr konzentriert sich die verbandliche Einflussnahme auf die Ministerien, weil dort die Gesetze ausgearbeitet werden. Infolgedessen findet eine rege Zusammenarbeit zwischen Ministerialbeamten und Verbandsvertretern statt. In den Ministerien sind institutionalisierte Zugänge für Verbände geschaffen. Des weiteres spielt jedoch die informelle Lobbyarbeit die größte Rolle. Demzufolge ist die Einflussnahme grundsätzlich allen Verbänden möglich. Weiterhin wird die Einflussnahme von Verbänden in den legislativen Organen untersucht. Hauptaugenmerk gilt dabei dem Bundestag und seinen Ausschüssen der verschiedenen Ressorts. Es wird dargelegt, dass die Bundestagsabgeordneten durch ihre enge Bindung an die Verbände nicht primär partikulare Interessen der Verbände vertreten. Es findet vielmehr ein Informationsaustausch und eine Überwachung der Gesetzesinitiativen durch Verbände statt. Es wird die These aufgestellt, dass im Gesetzgebungsprozess korporatistische Elemente an den wichtigen Zugangsstellen vorhanden sind, der Pluralismus jedoch in genereller Hinsicht das zutreffendere Modell zur Beschreibung der verbandlichen Einflussnahme bietet. Es vermischen sich demnach Elemente beider Verbandstheorien. Der Bundesrat wird nicht in die Analyse miteinbezogen, weil die politischen Akteure mit vorgefertigten Positionen im Bundesrat zu Entscheidungen gelangen. Daher müssen Verbände bei den Landesministerien Lobbying betreiben, dass sich nicht wesentlich von dem bei den Bundesministerien unterscheidet. Es soll zudem gezeigt werden, dass nicht von einer „Herrschaft der Verbände“, wie Theodor Eschenburg sie konstatiert hat, die Rede sein kann.