Ernst Hafter
Die Delikts- und Straffähigkeit der Personenverbände (eBook, PDF)
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Die Delikts- und Straffähigkeit der Personenverbände (eBook, PDF)
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Produktdetails
- Verlag: Springer-Verlag GmbH
- Seitenzahl: 166
- Erscheinungstermin: 9. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783642513909
- Artikelnr.: 53431212
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Das Problem in der heutigen Literatur.- Gierke und seine Gefolgschaft.- Der Arbeitsplan.- Erster Teil.- Erster Teil.-
1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.-
2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.-
3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.-
4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.-
5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.-
6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).-
7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.-
8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.-
9. Das Ve
1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.-
2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.-
3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.-
4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.-
5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.-
6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).-
7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.-
8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.-
9. Das Ve
Das Problem in der heutigen Literatur.- Gierke und seine Gefolgschaft.- Der Arbeitsplan.- Erster Teil.- Erster Teil.-
1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.-
2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.-
3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.-
4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.-
5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.-
6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).-
7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.-
8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.-
9. Das Ve
1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.-
2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.-
3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.-
4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.-
5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.-
6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).-
7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.-
8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.-
9. Das Ve