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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt die Bewertung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Durch das BilMoG wurde die Bewertung von Rückstellungen neu geregelt. Ausgangspunkt jeder Bewertung ist nun der Erfüllungsbetrag, wonach künftige Preis- und Kostenänderungen zu berücksichtigen sind. Folglich kommt es nun handelsrechtlich nicht mehr auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an. Zudem sind Rückstellungen mit einer…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt die Bewertung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Durch das BilMoG wurde die Bewertung von Rückstellungen neu geregelt. Ausgangspunkt jeder Bewertung ist nun der Erfüllungsbetrag, wonach künftige Preis- und Kostenänderungen zu berücksichtigen sind. Folglich kommt es nun handelsrechtlich nicht mehr auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an. Zudem sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Die grundlegenden handelsrechtlichen Bewertungsmaßgaben für Rückstellungen finden sich in § 253 Abs. 1 S.2 (vernünftige kaufmännische Beurteilung, Erfüllungsbetrag) und Abs. 2 S. 1 HGB (Abzinsungspflicht für langfristige Rückstellungen). Handelsrechtlich sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Dies gilt grundsätzlich auch für die steuerrechtliche Bewertung, wenn das Steuerrecht keine eigenständige Regelung vorsieht. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem als Anschaffungskosten/Herstellungskosten geltenden Erfüllungsbetrag/Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Dies gilt nur, wenn der Teilwert nicht höher ist, ansonsten ist der Teilwert zu bilanzieren.

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