Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Berufung auf den Höheren Befehl bei Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten Einleitung Seit mehr als 50 Jahren herrscht in weiten Teilen Europas Frieden. Mit dem Prozess der europäischen Integration der zur EU führte, wurde eine Ordnung des Friedens und der Sicherheit in Europa erricht. Dieser Integrationsprozess, der mit dem Entzug der einzelstaatlichen Verfügungsgewalt über kriegswichtige Industrien begann, begründete eine Gemeinschaft, in der auf Grund einer engen ökonomischen, sozialen, rechtlichen und kulturellen Verzahnung Kriege zwischen den Mitgliedsstaaten als höchst unwahrscheinlich erscheinen.(1) Doch in weiten Teilen der Welt bestimmen bewaffnete Konflikte weiterhin das Leben von Millionen Menschen. In Afrika ist zwar mit dem Ende der Konfrontation zwischen den USA und der UdSSR das Zeitalter der Stellvertreterkriege der beiden Großmächte beendet, dafür werden neue Kriege konventioneller Art, wie z.B. zwischen Äthiopien und Eritrea geführt, andererseits versinkt Schwarzafrika, insbesondere der Kongo und die Region der Großen Seen in blutigen Auseinandersetzungen, in denen die Grenze zwischen internationalen und innerstaatlichen bewaffneten Auseinandersetzungen verschwimmt. In Asien stehen sich mit Indien und Pakistan zwei Nuklearmächte gegenüber, die in der Vergangenheit zweimal Krieg gegeneinander führten und heute immer noch am Rande einer militärischen Auseinandersetzung stehen. Der erstmalig ausgerufene Bündnisfall der NATO als Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001, die Konfrontation zwischen Marokko und Spanien um die Insel Laila/Perejil machen deutlich, dass auch die europäischen Staaten in Zukunft in bewaffnete Konflikte involviert sein können. ____ (1)Marschik, in: McCormack./ Simpson, The Law of War Crimes, 68. [...]