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Schlagzeilen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten gab es in den letzten Jahren vermehrt. Betroffen war die Wirtschaft ebenso wie die öffentliche Hand. In dieser Abhandlung stehen aber nicht die Probleme eines "typischen" Falls der Bestechung im Mittelpunkt, sondern die Auswirkungen der Täuschung im Rahmen der §§ 331, 332 StGB. Dabei sind mehrere Täuschungsansatzpunkte möglich. Der Täter kann über seine Amtsträgereigenschaft täuschen, er kann auf der Ebene der Begehung der Diensthandlung, der Pflichtwidrigkeit sowie der Tathandlung täuschen. Es wird auf die Fragen eingegangen, ob sich der…mehr

Produktbeschreibung
Schlagzeilen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten gab es in den letzten Jahren vermehrt. Betroffen war die Wirtschaft ebenso wie die öffentliche Hand. In dieser Abhandlung stehen aber nicht die Probleme eines "typischen" Falls der Bestechung im Mittelpunkt, sondern die Auswirkungen der Täuschung im Rahmen der §§ 331, 332 StGB. Dabei sind mehrere Täuschungsansatzpunkte möglich. Der Täter kann über seine Amtsträgereigenschaft täuschen, er kann auf der Ebene der Begehung der Diensthandlung, der Pflichtwidrigkeit sowie der Tathandlung täuschen. Es wird auf die Fragen eingegangen, ob sich der Amtsträger in all diesen Fällen trotz der Täuschungshandlungen der Vorteilsannahme bzw. der Bestechlichkeit strafbar gemacht hat, ob sich die Täuschungshandlung bzw. Täuschungsabsicht auf die Tatbestände der §§ 331f. StGB auswirkt und wenn ja, im Rahmen welches Tatbestandsmerkmals und mit welchen Folgen.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Nazanin Sporer, geboren 1979, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Augsburg. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens begann sie ihre Tätigkeit bei der bayerischen Justiz, vorwiegend in Wirtschaftsstrafsachen. Nebenbei promovierte sie an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München.