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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Deutsche Außenhandels- und Verkehrsakademie DAV Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rat der Europäischen Union hat am 20.12.2001 eine Änderung der Rechnungsrichtline zur Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Anforderungen von Rechnungsstellung verabschiedet. Durch diese Richtline werden die obligatorischen Angaben in Rechnungen harmonisiert und es wird u.a. für die Abrechnung durch Gutschriften, Übermittlung auf dem elektronischen Weg etc. ein einheitlicher europäischer…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Deutsche Außenhandels- und Verkehrsakademie DAV Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rat der Europäischen Union hat am 20.12.2001 eine Änderung der Rechnungsrichtline zur Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Anforderungen von Rechnungsstellung verabschiedet. Durch diese Richtline werden die obligatorischen Angaben in Rechnungen harmonisiert und es wird u.a. für die Abrechnung durch Gutschriften, Übermittlung auf dem elektronischen Weg etc. ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen. Die Änderungen traten ab dem 01.01.2004 in Kraft. Im Rahmen des Gesetzes zur Intensivierung und Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängender Steuerhinterziehung, wurden die Rechnungsvorschriften zum 01.08.2004 abermals verschärft. Dabei spielten Rechnungen für die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Durch sie wird der Vorsteuerabzug ermöglicht: Ein leistender Unternehmer weist für seine Lieferung oder sonstige Leistungen den Steuerbetrag in einer Rechnung aus, die ihm geschuldet wird und zahlt sie im Zuge der USt-Voranmeldung an das Finanzamt. Der Empfänger der Lieferung oder der Leistung zahlt den ihm gestellten Steuerbetrag an den leistenden Unternehmer. Der leistende Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhält die gezahlten Steuer im Rahmen der USt-Voranmeldung vom Finanzamt zurück. Am Ende einer Umsatzkette sind alle Waren und Dienstleistungen mit der Steuer belastet, die für die letzte Umsatzstufe gilt. So gewährleisten Rechnung und Vorsteuerabzug eine wettbewerbsneutrale Besteuerung. Rechnungen, die den formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes nicht gerecht werden, schließen grundsätzlich einen Vorsteuerabzug aus. Auch in Hinblick der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) spielen ordnungsgemäße Rechnungen eine wichtige Rolle. Die GOB verlangen, dass die Buchführung klar und übersichtlich sein muss. Hierzu gehört, dass jeder Buchung ein Beleg zugrunde liegen muss. Die folgende Hausarbeit stellt die Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen und die Rechnungsprüfung in der betrieblichen Praxis dar.

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