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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Recht – auch GbR oder BGB-Gesellschaft genannt - hat sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 stark verändert. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung die Rechts- und die Parteifähigkeit der GbR anerkannt. Darüber hinaus hat der BGH auf die Haftung der Gesellschafter einer GbR die Haftungsgrundsätze der Gesellschafter einer OHG entsprechend…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Recht – auch GbR oder BGB-Gesellschaft genannt - hat sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 stark verändert. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung die Rechts- und die Parteifähigkeit der GbR anerkannt. Darüber hinaus hat der BGH auf die Haftung der Gesellschafter einer GbR die Haftungsgrundsätze der Gesellschafter einer OHG entsprechend angewendet (Akzessorietät). Die aus dieser Entscheidung resultierenden rechtlichen Auswirkungen sind Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst wird, unter Gliederungspunkt 2, die historische Entwicklung der GbR mit den verschiedenen zu dieser Gesellschaftsform vertretenen Theorien erörtert. Am Ende dieses Abschnittes wird das als „Meilenstein“ oder auch als „Wendepunkt“ bezeichnete Urteil des BGH auf dem Weg zur „Enträtselung“ der GbR dargestellt. Nachfolgend wird im 3. und 4. Gliederungspunkt auf die aus dem Urteil resultierende Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-) GbR eingegangen und es werden die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen dargestellt. Die Änderungen, die sich aufgrund der neuen Rechtsprechung für die Haftung der GbR ergeben, werden zusammen mit den Auswirkungen auf die Gesellschafterhaftung gesondert im 5. Gliederungspunkt erörtert. Am Ende dieses Gliederungspunktes werden die Möglichkeiten von Haftungsausschlüssen für die Gesellschafter der GbR diskutiert. In der Schlussbetrachtung wird zur Entwicklung der GbR und zum aktuellen Stand der dargestellten Rechtslage zur GbR Stellung bezogen.