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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abmahnung findet sich in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wieder. Dazu zählen vor allem das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Werkvertragsrecht, das Reisevertragsrecht und im sonstigen Zivilrecht. Die häufigsten Fälle finden sich hierbei sicherlich im Arbeitsrecht und im Zivilrecht wieder. Ich werde in meiner Hausarbeit ausschließlich die Abmahnung im Arbeitsrecht…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abmahnung findet sich in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wieder. Dazu zählen vor allem das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Werkvertragsrecht, das Reisevertragsrecht und im sonstigen Zivilrecht. Die häufigsten Fälle finden sich hierbei sicherlich im Arbeitsrecht und im Zivilrecht wieder. Ich werde in meiner Hausarbeit ausschließlich die Abmahnung im Arbeitsrecht behandeln. Der Arbeitsmarkt wird in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr härter. Die Globalisierung zwingt die deutschen Unternehmer und Unternehmen dazu, in ständig stärkerem Maße, von ihren Arbeitnehmer mehr Effizienz und eine höhere Produktivität einzufordern. Dies ist aber nur die eine Seite. Des Weiteren wird versucht durch Stellenabbau die Kostenstruktur der einzelnen Unternehmen zu senken, um so im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu sein. Die neuesten Rekordstände vom Februar 2002 mit 4,296 Millionen Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 10,4 % in der Bundesrepublik verdeutlichen dies. Als weiteren Beleg dafür, können an dieser Stelle die Stellenstreichungen europäischer Großunternehmen angeführt werden. Alleine im Monat September sind über 48.000 Stellen weggefallen. Und die Perspektiven sehen weiterhin negativ aus. Nicht immer verhalten sich die Arbeitgeber zu ihren Arbeitnehmern fair. Zum Teil versucht man einen Arbeitnehmer z.B. durch unbegründete Abmahnungen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu erwirken. Immer mehr Kündigungsprozesse laufen deshalb bei den Arbeitsgerichten auf. Am Landgericht Stuttgart wurden den einzelnen Richtern so viele Prozesse bis September 2002 zugeordnet, wie es sonst im ganzen Jahr 2001 der Fall war. Nach einer festgelegten Penzelstaffel soll jeder einzelne Richter in ca. 45 Prozesse pro Monat entscheiden. Aber schon im September hatte jeder die Marke von 600 Prozessen schon überschritten. Um einen Arbeitnehmer zu entlassen, muss der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die Abmahnung ist hierfür als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung zu einem äußerst wichtigen Instrument des Kündigungsrechts geworden

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