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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Technikum Wien (Münchener Marketing Akademie), Veranstaltung: Recht für Führungskräfte (MBA International Management & Communication), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2006 hat die niederländische Kapitalgesellschaft DocMorris N.V. aus Heerlen, die bereits als Versandapotheke auf dem deutschen Apothekenmarkt vertreten ist, die Betriebserlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erhalten. Diese Betriebserlaubnis widerspricht dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken. Denn danach dürfen nur approbierte…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Technikum Wien (Münchener Marketing Akademie), Veranstaltung: Recht für Führungskräfte (MBA International Management & Communication), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2006 hat die niederländische Kapitalgesellschaft DocMorris N.V. aus Heerlen, die bereits als Versandapotheke auf dem deutschen Apothekenmarkt vertreten ist, die Betriebserlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erhalten. Diese Betriebserlaubnis widerspricht dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken. Denn danach dürfen nur approbierte Apotheker eine Apotheke betreiben. Auf Anweisung des damaligen saarländischen Gesundheitsministers wurde die Betriebserlaubnis trotzdem erteilt. Gegen diese Betriebserlaubnis klagte die Saarländische Apothekerkammer beim zuständigen Verwaltungsgericht in Saarlouis. Das Verwaltungsgericht legte am 20. März 2007 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor (3K 361/06, A&R 2007, 140 ff.). 1. Entspricht das deutsche Apothekenrecht dem europäischen Recht? 2. Welches Recht ist anzuwenden, wenn das deutsche Recht dem europäischen Recht widerspricht?

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