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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Universität Koblenz-Landau (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Politische Willensbildung und Interessenvermittlung: Parlamentarismus in der Bundesrepublik und im internationalen Vergleich, Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 3. April 1959 wurde das Amt des Wehrbeauftragten gegründet. Dieses Amt war zu dieser Zeit, bis heute, einmalig auf der Welt. Bis heute hat sich seine Tätigkeit immer weiter entwickelt, wie sich die Ansprüche an die Soldaten entwickelt haben.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Universität Koblenz-Landau (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Politische Willensbildung und Interessenvermittlung: Parlamentarismus in der Bundesrepublik und im internationalen Vergleich, Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 3. April 1959 wurde das Amt des Wehrbeauftragten gegründet. Dieses Amt war zu dieser Zeit, bis heute, einmalig auf der Welt. Bis heute hat sich seine Tätigkeit immer weiter entwickelt, wie sich die Ansprüche an die Soldaten entwickelt haben. Und immer war der Wehrbeauftragte mehr als „nur“ Mittler zwischen Parlament, Gesellschaft und Bundeswehr. Mit der Gründung der Bundeswehr wollte der Gesetzgeber die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und hat die Bundeswehr so eng wie möglich in die parlamentarische Kontrolle und in das Grundgesetz einzubinden. So ging der Oberbefehl nicht mehr vom Staatoberhaupt aus, sondern vom Minister des Bundesverteidigungsministeriums. Aber damit nicht genug, es wurde auch der Verteidigungsausschuss gegründet, von Mitgliedern des Parlaments besetzt und einer der wenigen Ausschüsse die im Grundgesetz verankert sind. Aber der Gesetzgeber wollte auch ein Amt allein für die Soldaten. So wurde der Wehrbeauftragte gegründet. Bis heute hat dieses Amt seine Berechtigung in der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte. Immer wieder hat er sich auch vor die die Soldaten gestellt, wenn die Medien alle unter Generalverdacht stellten, wie 2004 nach den Vorfällen in Coesfeld. Aber was genau sind die Rechte und Kompetenzen des Amtes? Womit kann der Wehrbeauftragte die Streitkräfte kontrollieren? Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung um Untersuchungen anzustellen? Wer kann ihm Weisungen erteilen? Was sind die rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit? Und welche Rolle spielen in seiner Arbeit der Bundestag, Verteidigungsausschuss und das Verteidigungsministerium? Und welche Rolle spielt der jährliche Wehrbericht? Wandeln sich die Themen dieses Berichts mit den neuen Situationen der Bundeswehr, wie Wiedervereinigung, Auslandseinsätze und der Zugang von Frauen in den Streitkräften? Und hat der Wehrbeauftragte mit seiner Arbeit und seinen Rechten auch die Möglichkeit seinen gesetzlichen, parlamentarischen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen? Hat der Wehrbeauftragte Macht oder nicht? Diese Fragen sollen in dieser vorliegenden Hausarbeit geklärt werden.