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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut / 15 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar f. Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kaum eine andere Institution in der Justiz des Dritten Reiches verkörperte der Volksgerichtshof Unrecht und Willkürherrschaft. Nicht mehr „in dubio pro reo“, sondern „pro duce“ lautete die ausgegebene Prozeßmaxime, die insbesondere von Freisler, einem ebenso leidenschaftlichen wie willfährigen Präsidenten des Volksgerichtshofs, verfolgt wurde. Dieses Gericht,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut / 15 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar f. Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kaum eine andere Institution in der Justiz des Dritten Reiches verkörperte der Volksgerichtshof Unrecht und Willkürherrschaft. Nicht mehr „in dubio pro reo“, sondern „pro duce“ lautete die ausgegebene Prozeßmaxime, die insbesondere von Freisler, einem ebenso leidenschaftlichen wie willfährigen Präsidenten des Volksgerichtshofs, verfolgt wurde. Dieses Gericht, das im Jahre 1934 als Provisorium geschaffen wurde, wandelte sich zu einer Institution, deren Richter zum Werkzeug politischer Führung gemacht wurden und die daher nicht mehr als „Gericht“ bezeichnet werden kann. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, diese Entwicklung aufzuzeigen. Dabei soll trotz der vornehmlich „juristischen“ Betrachtungsweise und Einordnung des Volksgerichtshofs dessen menschenverachtende Prozeßpraxis in den letzten Kriegsjahren nicht unberücksichtigt bleiben. Abschließend wird beleuchtet, inwiefern der Volksgerichtshof Einfluß auf die Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftliche Diskussion in jüngerer Zeit hat.