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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Hauptthematik beschäftigt sich die Arbeit mit der Datenerhebung hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und dem fiskalischen Nutzen des Unterhaltsrückgriffs für den Sozialhilfeträger. Als Methoden für die Erhebung beim Sozialamt Itzehoe wurde neben einer Dokumentenanalyse eine Selbstaufschreibung durchgeführt. Nachdem die ermittelten Ergebnisse beschrieben werden, sollen diese in…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Hauptthematik beschäftigt sich die Arbeit mit der Datenerhebung hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und dem fiskalischen Nutzen des Unterhaltsrückgriffs für den Sozialhilfeträger. Als Methoden für die Erhebung beim Sozialamt Itzehoe wurde neben einer Dokumentenanalyse eine Selbstaufschreibung durchgeführt. Nachdem die ermittelten Ergebnisse beschrieben werden, sollen diese in einer Diskussion mit Hinblick auf das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und fiskalischer Bedeutung bewertet werden, um die Frage nach der Effizienz des Unterhaltsrückgriffs zu beantworten. Die Verwaltung ist gemäß § 7 LHO zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungsführung verpflichtet. Dieses Gebot schließt nach § 7 Abs. 1 S. 2 LHO die Prüfung ein, inwieweit wahrgenommene Aufgaben verzichtbar sind oder in anderer Weise erfüllt werden können. Mit der seit einigen Jahren immer stärker werdenden Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes im Sinne eines modernen Verwaltungsmanagements gewinnt die Effizienz von Prozessen immer mehr an Bedeutung. Demgegenüber steht eine in der Praxis gemachte Beobachtung im Sozialamt Itzehoe innerhalb des Zuständigkeitsbereichs für den sozialhilferechtlichen Unterhaltsrückgriff. Es fiel vermehrt auf, dass der Verwaltungsaufwand, der bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen aufkommt, oftmals in einem unangemessenen Verhältnis zu dem letztlich geltend gemachten Unterhaltsanspruch steht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich in seinen Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe schon länger für einen verwaltungsökonomischen Unterhaltsregress aus. Er empfiehlt daher, von der Geltendmachung eines übergegangenen Anspruchs abzusehen, wenn der mit der Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Person verbundene Verwaltungsaufwand vermutlich in keinem angemessenen Verhältnis zu der voraussichtlich zu erlangenden Unterhaltsleistung stehen wird. Jedoch gestaltet sich die Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Unterhaltszahlungen in der Praxis schwierig, sodass oftmals weiterhin ein Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und tatsächlich realisierten Unterhaltszahlungen besteht. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, wie effizient der sozialhilferechtliche Unterhaltsrückgriff überhaupt ist. Dabei soll die fiskalische Bedeutung für den Sozialhilfeträger mit dem dabei anfallenden Verwaltungsaufwand am Beispiel der Stadt Itzehoe verglichen werden.

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