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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft, Note: 1,0, Universität zu Köln (Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. September 1988 trat in der BRD eine neue Störfallverordnung in Kraft, die der Prävention und Kontrolle alltäglicher sowie spezifischer Störfälle und damit der Sicherheitsoptimierung in industriellen Anlagen dienen soll. Sie basiert (nach FIETKAU, 1991, S..29) auf einer Erweiterung staatlicher Kontrollbefugnisse gegenüber industriellen Betrieben, und auf der anderen Seite einer Erweiterung der betrieblichen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft, Note: 1,0, Universität zu Köln (Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. September 1988 trat in der BRD eine neue Störfallverordnung in Kraft, die der Prävention und Kontrolle alltäglicher sowie spezifischer Störfälle und damit der Sicherheitsoptimierung in industriellen Anlagen dienen soll. Sie basiert (nach FIETKAU, 1991, S..29) auf einer Erweiterung staatlicher Kontrollbefugnisse gegenüber industriellen Betrieben, und auf der anderen Seite einer Erweiterung der betrieblichen Informationspflicht gegenüber den Kontrolle ausübenden Behörden. Kommt es dennoch zu Aus- oder Unfällen, wird in der Regel nach Ursachen und Schuldigen gesucht, wobei nicht selten Fachleute bzw. Verantwortliche auf ¿ein einmaliges technisches Versagen`, geschädigte, verängstigte oder empörte Mitmenschen dagegen auf dessen potentielle Wiederholbarkeit verweisen. Dies führt dann sicher nicht selten auf Personalseite auch zu Bauernopfern, welche zwar industrielle Risiken nicht unmittelbar verringern, jedoch von der Intention getragen sein mögen, im nachhinein, einen Konsens zwischen ingenieurswissenschaftlicher oder statistischer Innen- und öffentlicher Außensicht zu erzielen, indem das Risiko angeblich kontrollierbarer Technik auf ¿menschliches Versagen` reduziert wird. Durch Erlass diesbezüglicher Verordnungen (s.o.) und deren simpler Befolgung durch die zuständigen Fachkräfte soll dieses Restrisiko menschlichen Fehlverhaltens ebenfalls kontrollierbar werden. Das geschilderte Beispiel unterschiedlicher subjektiver Sichtweisen ein und derselben Situation mit seiner Fokussierung auf den Menschen als Verursacher legt die Vermutung nahe, dass wirksame strukturelle Veränderungen in Organisationen nicht allein durch Kontrolle des ¿Störfaktors Mensch` realisiert werden können. Sie bedürfen vielmehr eines Ansatzes welcher sich auf Verantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit des Individuums konzentriert, der (neben Sachkompetenzen) auf Reflexivität und Kommunikationskompetenz aufbaut und zu einer Erweiterung individueller Handlungskompetenz führt, wie er in der Humanistischen Psychologie vertreten wird. Auszüge aus einer Handanweisung von HANCE et al. (1988, nach FIETKAU, 1991, S. 31) zur Risikokommunikation welche amerikanische Behörden befähigen sollte, mit der Öffentlichkeit effektiv über Risiken zu kommunizieren, können durchaus auch auf andere Situationen und Organisationen übertragen werden.

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