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Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,70, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll aufzeigen, dass trotz der langen Tradition, die strafrechtliche Ideen auf internationaler Ebene haben, das Völkerstrafrecht im vergangenen Jahrhundert eine sprunghafte Entwicklung vollzogen hat und heute eine weitaus relevantere Stellung innerhalb des internationalen Systems einnimmt als jemals zuvor denkbar war. Um den normativen…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,70, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll aufzeigen, dass trotz der langen Tradition, die strafrechtliche Ideen auf internationaler Ebene haben, das Völkerstrafrecht im vergangenen Jahrhundert eine sprunghafte Entwicklung vollzogen hat und heute eine weitaus relevantere Stellung innerhalb des internationalen Systems einnimmt als jemals zuvor denkbar war. Um den normativen Wandel des Völkerstrafrechts darzustellen, werden zunächst die Begriffe des Völkerrechts und des Völkerstrafrechts voneinander abgegrenzt. Dabei wird auch auf Rechtsquellen, Rechtssubjekte und grundsätzliche Normen eingegangen. Dann werden die verwandten Rechtsgebiete des humanitären Völkerrechts und des Menschenrechtsschutzes dargestellt und ihr Bezug zum Völkerstrafrecht analysiert. In einem historischen Überblick wird anschließend versucht, die chronologische und inhaltliche Herausbildung völkerstrafrechtlicher Durchsetzungsmechanismen aus dem Völkerrecht zu erläutern. In einem Zwischenfazit werden die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und die Auswahl der Fallbeispiele begründet. Von den darauffolgenden Fallbeispielen befasst sich das erste mit dem Zustandekommen und dem Inhalt des Römischen Statuts und der Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zusammenhang mit Souveränitätsvorstellungen der Vertragsstaaten, insbesondere auf die ablehnende Haltung der USA gerichtet. Das zweite Fallbeispiel untersucht die konkrete Entwicklung eines einzelnen völkerstrafrechtlichen Tatbestands, den der Vergewaltigung. Eine abschließende Betrachtung dient der Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

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