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  • Format: PDF

Mit der Einwanderung von Menschen aus fremden Kulturräumen gehen seit geraumer Zeit auch strafrechtliche Diskurse einher, die sowohl in der Strafrechtswissenschaft, aber auch medial geführt werden. Insbesondere in Zeiten der Flüchtlingskrise werden strafrechtliche Fragen aktuell. Ein Diskursstrang dreht sich dabei um die Frage, ob Täter, deren Tatmotivation maßgeblich auf fremdkulturellen Anschauungen und Wertvorstellungen beruht, einer vermeintlich zur besonderen Milde gesonnenen Strafgerichtsbarkeit begegnen, welche bei der Strafzumessung, aber auch bereits bei der Strafbarkeitsbewertung die…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Einwanderung von Menschen aus fremden Kulturräumen gehen seit geraumer Zeit auch strafrechtliche Diskurse einher, die sowohl in der Strafrechtswissenschaft, aber auch medial geführt werden. Insbesondere in Zeiten der Flüchtlingskrise werden strafrechtliche Fragen aktuell. Ein Diskursstrang dreht sich dabei um die Frage, ob Täter, deren Tatmotivation maßgeblich auf fremdkulturellen Anschauungen und Wertvorstellungen beruht, einer vermeintlich zur besonderen Milde gesonnenen Strafgerichtsbarkeit begegnen, welche bei der Strafzumessung, aber auch bereits bei der Strafbarkeitsbewertung die kulturellen Tatmotive tätergünstig berücksichtigt. Vielfach ist in diesem Phänomenzusammenhang in der medialen Debatte von einem "kulturellen Bonus" die Rede. Die Bezeichnung als Bonus, die originär das gute, gedeihliche oder glückliche meint und auch nach herkömmlicher Begriffsbestimmung positiv konnotiert ist, wird in dem hier interessierenden Zusammenhang dysphemistisch gebraucht. Der mit dieser Begriffsbenutzung einhergehende Vorwurf lautet vorwiegend dahingehend, dass derjenige Täter, der eine Tat maßgeblich aufgrund kultureller Wertvorstellungen begeht, welche den in Deutschland vorherrschenden Wertvorstellungen fremd sind und gerade aufgrund dieser fremdkulturellen Tatmotivation eine strafmildernde strafgerichtliche Behandlung erfährt, letztlich zu Unrecht diesen strafrechtlichen bzw. strafzumessungsrechtlich relevanten Vorteil, also einen ungerechtfertigten Bonus erhält. Dabei liegt dem Vorwurf des Bonus die Befürchtung zugrunde, dass eine Strafgerichtsbarkeit, die die fremdkulturelle Tatmotivation tätergünstig berücksichtigt, partiell die strafgesetzlichen Normbefolgungsansprüche zurücknimmt und dadurch letztlich die der inländischen Rechtsordnung inhärenten Wertvorstellungen preisgibt, indem fremdkulturelle Wertvorstellungen zum Maßstab für die Strafbarkeitsbewertung und Strafbemessung erhoben werden. Insbesondere die mediale Debatte um die Ehrenmordproblematik wird dabei vielfach mit einem empörten Unterton in einem politischen Kontext geführt, was zu einer Polarisierung des Diskurses geführt hat, der sich letztlich im Austausch von schlagworthaften, politisch aufgeladenen Formulierungen erschöpft, aber eine sachgerechte Befundsermittlung nicht zu leisten vermag. Die vorliegende Seminararbeit nimmt sich der genannten Thematik an und untersucht, inwieweit sich ein "Ausländerbonus" im oben genannten Sinne in der Strafgerichtsbarkeit wiederfindet.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Ausbildung und Funktionsträgerschaften: 2012 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, Abschluss: Prädikatsexamen 2012 - 2014: Projektleitung beim Trial-Monitoring-Programm des Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (ICWC), Tätigkeitsfeld: Beobachtung, Dokumentation und Auswertung von Strafprozessen. 2014 - 2014: Studentische Hilfskraft am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg 2013 - 2014: Trainer beim Model International Criminal Court (MICC-School), Tätigkeitsfeld: Schulung und Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Nationen auf die simulative Verhandlung von Völkerstrafprozessen Tagungs- und Projektteilnahmen 2013: Teilnahme an der 5. Herbstakademie "Versicherung und Recht" 2013: Teilnahme an der European Regions and Human Rights Summer School (ERHR) in Cagliari 2013: Teilnahme am Model International Criminal Court (MICC-Students), Tätigkeitsfeld: Simlative Verhandlung von Völkerstrafprozessen mit Studierenden aus verschiedenen Nationen 2014: Teilnahme an der Herbstakademie "Miete und Recht" in Berlin 2016: Teillnahme an der ELSA-Pharamarechtskonfernz in Marburg