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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit widmet sich der Thematik der Ausnahmeregelung des Mindestlohns im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit aus soziologischer Sicht und analysiert die Gründe und Ziele und die tatsächlichen Auswirkungen dieser Politik. Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes wurde zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der flächendeckend 8,50 Euro pro Stunde beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die unmittelbar…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit widmet sich der Thematik der Ausnahmeregelung des Mindestlohns im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit aus soziologischer Sicht und analysiert die Gründe und Ziele und die tatsächlichen Auswirkungen dieser Politik. Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes wurde zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der flächendeckend 8,50 Euro pro Stunde beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB III waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung allerdings nicht. Nach der Auffassung der Bundesregierung ist die Einführung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose dieser Tatsache geschuldet, da man aufgrund der Schwierigkeiten der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt diese nicht noch durch den Mindestlohn erschweren möchte. Auf der anderen Seite jedoch wird auch befürchtet, dass durch diese Ausnahmeregelung die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen verschlechtert werden und diese nur kurzfristige und instabile Arbeitsmöglichkeiten bekommen. Die Studie geht dabei qualitativ und quantitativ auf verschiedene Aspekte der Ausnahmeregelung ein. Die Analysen ergänzen sich hierbei inhaltlich und ermöglichen so einen breiten Blick auf die praktischen Implikationen. So werden zunächst Expertinnen und Experten aus dem politischen Raum zur Intention sowie den Chancen und Risiken der Regelung befragt. Dabei werden Vertreterinnen und Vertreter der am gesetzgebenden Prozess beteiligten Akteure eingebunden. Zudem werden die Folgen der Ausnahmeregelung auf die Vermittlungspraxis und Förderpraxis von Langzeitarbeitslosen untersucht. Dies ist notwendig, da die Regelung in die bereits existierenden Prozesse der Bundesagentur für Arbeit eingreift. Daher wurden Fachkräfte und Führungskräfte ausgewählter Jobcenter zur Umsetzung der Ausnahmeregelung in der Praxis befragt. Zuletzt stehen die Übergänge von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung sowie ihre Entlohnung und ihre Beschäftigungsstabilität im Fokus. Hierbei werden insbesondere die Übergänge in Beschäftigung von kurzzeitig Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen vor und nach der Mindestlohneinführung verglichen, um Effekte des Mindestlohns sowie der Ausnahmeregelung identifizieren zu können.

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