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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: „Falsa demonstratio non nocet“ und „Auslegung vor Anfechtung“ – jeder Erstsemesterstudent der Rechtswissenschaft kennt diese Grundsätze und verbindet sie direkt mit dem sogenannten Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147), dem „klassischsten“ Fall („Musterbeispiel“/„Schulbeispiel“) auf diesem Gebiet. Er gilt zugleich als der Fall, der in der Rechtsprechung die Wende hinsichtlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: „Falsa demonstratio non nocet“ und „Auslegung vor Anfechtung“ – jeder Erstsemesterstudent der Rechtswissenschaft kennt diese Grundsätze und verbindet sie direkt mit dem sogenannten Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147), dem „klassischsten“ Fall („Musterbeispiel“/„Schulbeispiel“) auf diesem Gebiet. Er gilt zugleich als der Fall, der in der Rechtsprechung die Wende hinsichtlich des subjektiven Fehlerbegriffs im Mängelgewährleistungsrecht („Geburtsstunde“) gebracht hat. Und endlich ist dies der Fall, der in der Literatur auf höchst unterschiedliche Weise interpretiert wird und zum Teil für heftige Kritik hinsichtlich der Notwendigkeit beider genannten Grundsätze gesorgt hat. Erstaunlich ist jedoch, dass das Reichsgericht in seinen Entscheidungsgründen weder den Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ ausdrücklich genannt hat, noch dass es eine allgemeine Definition des subjektiven Fehlerbegriffs geliefert hat (oder das Wort „Fehler“ überhaupt verwendet hat), obwohl gerade bei einer Abkehr von der alten Rechtsprechung zum objektiven Fehlerbegriff davon auszugehen wäre. Ziel und Zweck dieser Seminararbeit ist es deshalb, die historische Entwicklung des bereits Gelernten nachzuvollziehen und die im Studium vermittelten Grundsätze kritisch zu hinterfragen. Zu erörtern sind im Besonderen die Frage der (historischen) Bedeutung des Urteils und die geschichtliche Entwicklung, sowie die Existenzberechtigung des Grundsatzes falsa demonstratio non nocet und des subjektiven Fehlerbegriffs. Der Beitrag gliedert sich wie folgt: Zunächst werden Sachverhalt und Entscheidungsgründe des Falles dargestellt, sodann wird die historische Entwicklung vor und nach der Entscheidung hinsichtlich der beiden Grundsätze, das heißt die Hintergründe und Auswirkungen, erläutert. Im zweiten Teilkomplex dieser Arbeit werden die Grundsätze reflektiert untersucht und kritisch hinterfragt. Es folgt eine Auseinandersetzung mit der Kritik der Literatur, die mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse endet.