In der jungeren Vergangenheit haben offentlichkeitswirksame Entziehungsverfahren die Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, unter welchen Voraussetzungen ein Doktorgrad entzogen werden kann. Die Autorin widmet sich den Aufhebungstatbestanden in Landesverwaltungsverfahrensgesetzen, Landeshochschulgesetzen und universitaren Satzungen und zeichnet das Verfahren bis zur Rechtsfolge nach. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob Faktoren wie Vertrauen und berufliche Konsequenzen auf die Entziehungsentscheidung einwirken konnen. Auch die lediglich vereinzelt vorgesehene Moglichkeit der Entziehung wegen Unwurdigkeit des Graduierten thematisiert die Untersuchung.
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